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Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines
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Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen.
Jahn, Wilhelm Sebastian
1740
Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium.
Ludovicus, Johannes
1731
Etwas vor Ehrliche Francken; oder Nutzliches Handbüchlein, worinnen, Nach der fränckischen Müntz- und Landes- Geld-Art, allen Weinhändlern zu grossen Nutzen angezeiget wird, was der Eymer, das Achtel, oder die Maß koste, wann der Wein dem Fuder - nach eingekauffet wird. Zur mehrern Erläuterung verfertiget / von S. U. N.
1727
Wein- Pension- Weingarts-Reductions-Einnahm- und Außgaab Buechlein. Getheilt in fuenff Theil. I. Theil begreiftt in sich die Wein-Rechnung das Fuder und die Maaß belangend. ... Alles dergestalt verfertigt / daß es allein auff die im Chur-Trierischen Ertz-Stifft gebraeuchliche Maaß und Muentz eingericht.
1727
Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht / ... . III. Einem Weinhaendler, ... . Oder: Ein Wercklein, welches sowohl denen, welche der Rechen-Kunst ohnfahren, als auch denen die deren kuenidig sind, zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung das zweyte mahl verfasset worden von ... .
1718
Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht, ... . III. Ein Weinhändler. ... Oder Ein Wercklein / so männiglichen / so wohl denen / welche der Rechen-Kunst ohnerfahren / als die deren kündig sind / zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung also verfasset von ... .
1710
Nutzliches Korn: und Wein: Rechnung-buechl: Darinn: Das Malter von 3. bis 20. fl. und steige ein Batzen nach dem andern / was ein halb / gantz / 2. 3. 4. 5. 6. 7. Viertel kombt. Wie auch das Fuoder von 20. biß 320 fl wie die Maß / Quart / halb / 1. 2. 3. 4. 5. 10. 15. Aymer belauffet. Allen / so Korn und Wein kauffen / oder verkauffen / zu Nutz in Truck verfertiget.
1709
Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt.
1709
Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen.
1701
Vermehrtes Weinrechen-Buechlein. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / samt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theurer und wohlfalen Kaeuffen; in den hochloeblichen Hertzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zugebrauchen. Durch Johannem Ludovicum Helvetium.
Ludovicus, Johannes
1700
Neues / Und mit allem Fleiß vemehrtes Wein-Rechen-Büchlein / Wie solches auf dem Ulmischen Weinmarckt gebraucht / und den Pfunden nach gerechnet wird. Der Gulden zu 60. Kr. der Kreutzer zu 7. Häller nach schwartzer Müntz / Und Von einem jeden Faß / so einen Aimer / oder mehr haltet / zwey Maaß abgezogen. In Truck geben von einem Liebhaber deß Weinhandels [d.i. Johann Matthaeus Faulhaber].
Faulhaber, Johann Matthaeus
1694
Wein-Kauffs-Berechnung, Auff Würtembergische Land-Eych / Und dessen gewohn-üblich gangbare Müntz-Währung eingerichtet.
1686
Vermehrtes Weinrechen-Buechlein [Weinrechen-Büchlein]. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / sambt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theuer- und wohlfailen Kaeuffen ; in den hochloeblichen Hertzogthumb Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orthen nutz und dienlich zugebrauchen. Verlegt und vermehret durch Johannem Ludovicum Helvetium.
Ludovicus, Johannes
1679
Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert.
1668
Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert.
1668
Kleine Chronica / das ist Einfaeltige Beschreibung der Wuertembergischen Frucht und Weinrechnung; Darinnen vornaemlich zu finden / wie Jaehrlich Frucht und Wein gerathen / die Kaeuff und Schlaeg derselben / insonderheit wie hoch die Wein-Rechnungen / in den vornembsten Ampt-Staetten / zu Wuertemberg / da es Weinwachs hat / gewesen. ... hiebevor von Tobiâ Gaenßschopffen / ... an Tag gegeben / anjetzo aber vermehrt / und verbessert durch N. S.
Gänßschopff, Tobias
1660
Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgefuehrt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . .
Gänsschopff, Tobias
1656
Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgeführt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . .
Gänsschopff, Tobias
1656
Ein Newes Weinrechenbuechlein / auff Wuertenberger Land-Eich / vnd dero gangbarer Muentzwehrung gerichtet.
Ginschopff, Johann
1653
Ein gerechtes Weinbüchlein, ausgerechn. nach Ober- u. unter-Bodenseeer, Rheinthaler, Thurgoewer u. aller umbliegender Landschafften Müntz u. Maß gerichtet, samt einer Verwechslung der Pfund Pfennig in Gulden.
1647
Ein kurtzes / aber doch New wohlgegruendtes / Kunst- vnd artiges Chronick-Rechenbuch / auff den Linien vnd Ziefferen / Von vielen nutzlichen Kauffmanß Regulen / ... Neben einem new schoenen wohlgerechnetem Weinbuechlein [Weinbüchlein] / erstlich zu Reichstaler vnd Florein nach Maeyntzer / Franckfurter / Wormbser Wehrung / Muentz / vnnd Eych gestelt / Darinn ein jeder / so Wein kaufft / verkaufft / oder zapftt vnd außschenckt / von einem Kreutzer oder 4. Pfennig biß auff 400. Florein / was das Fuder / halb Fuder / zwo Ohm / die Ohm / halb Ohm / das Virtel / die Maß / halb Maß vnnd die Echtmaß zu stehen komme.
Bruell, Andreas
1644
Ein New Wolgerechnetes Weinbuechlein [Weinbüchlein] / Auff Maintzer / Wormbser / vnd Franckfurter Wehrung / Muentz vnd Eych gestellet /darinnen ein jeglicher leichtlich finden mag / so Wein kaufft / oder verkaufft / wie thewer das Fuder / Halbfuder / Zwo- Ein- die Halbe Ahm / das Viertel / Maß / HalbMaß / vnd das Acht-Meß kompt / auch dann vorm Zapffen zuschenken / von einem Kr. an / biß auff 60. Kreutzer / gerechnet worden. Durch Johan[n] Wernern / Burgern / Teutschen Schul- vnd Rechenmeistern in Wuertzburg.
Werner, Johann
1629
Eygentliche Beschreibung vieler denckwürdigen Historien, so sich von vielen Jahren her biss auff gegenwertige Zeit, im Herzogthumb Würtemberg begeben und zugetragen, mit beygefügter Verzeichniss, was der Wein vnd das Getreyd von anderthalbhundert Jahren her gegolten ... .
1628
Weinbüchlein / auff der Statt Landau und Speyer / wie auch Wormbs und Franckfort Eych und jetzige Wehrung gerechnet.
Lilienzweig, Nikolaus
1628
WeinRechnung. Eine sehr schöne Wein- und Zinß Rechnung, neben der Acciß, Schenckerlohn und Backordnung ... .
Kauffunger, Nicolaus
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