1.273 Treffer — zeige 1226 bis 1250:

Ordnung vnd Instruction. Welcher Gestalten fuerohin / mit Einziehung vnnd Verrechnung der habenden Wein-Gefaell / bey denen Fuerstl. Brandenburgischen Onoltzbachischen Aemptern solle gehalten werden. 1666

Juris Vinearum Deß Weinwachs-Rechts / Per Universam Jurisprudentiam dispersi, Sed in Ordinem cogendi, & Constitutionibus Württembergicis Illustrandi, Delineatio Academica, ... . Praeside ... Johan. Andrea Frommann / ... . Author M. Johan-Ulricus Zeller. Frommann, Johann Andreas; Zeller, Johann Ulrich 1665

Ordnung und Instruction, Welcher Gestalten es fuerohin / mit Einziehung und Verrechnung der habenden Wein-Gefaell bey denen Fuerstl. Brandenburg-Onolzbachischen Aemtern solle gehalten werden. [Datum Onolzbach / den 4. Sept. Anno 1665]. [Verfasser: Albrecht II., Markgraf von Brandenburg-Ansbach]. Albrecht II., Markgraf von Brandenburg-Ansbach 1665

Revidirte Wein-Accise-Ordnung. De Anno 1663. 1663

Churfuerstliche Saechs. Weinbergs-Ordnung / 1588. 1660

Discursus Inauguralis De Hospitiis Eorumque Jure, Quem Praesidente Divina Potentia Decreto Et Autoritate Magnifici Jure-Consultorum Ordinis In Florentissima Universitate Altdorffina Pro Summis in utroque Jure Honoribus Privilegiis & immunitatibus Doctoralibus rite consequendis Solenni Disputationi Publicè sistit Hieronymus Scheurl Patr. Norimberg: In Auditorio Juridico Welseriano ad d. Divii Hieronymi, 30. Septembr. Anno Christi MDCLVIII. Scheurl, Hieronymus 1658

Newe Reformirte Herbstordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1651

Newe Reformirte HerpstOrdnung. WElcher gestalt es hinfuero mit Einziehung des Weinzehenden / Auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1649

Wyn Vmbgelts Ordnung Der Statt Zürich: Erneüweret / Vnd zu mengklichs nachrichtung in truck verfertiget. 1643

Lyste vnd Ordnung / Warnach die / Vermoeg LandtagsAbschieds im Fuerstenthumb Berg jetzo verglichene Accins von durch: vnd außgehenden Wahren / Jmgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd allerhand Wahren / so inner Landts verzapfft / oder durch Vorkeuffere verkaufft werden / seydhero den ersten Iunij deß 1633. Jahrs einzunehmen vnd zuerheben. 1633

Der Kayserlichen [Kaiserlichen] vnd [und] Khöniglichen [Königlichen] Stadt Breßlaw [Breslau] verneuerte Wein Ordnung. 1631

E. E. Rahts [Raths] der Stadt Leipzig WeinOrdnung. Den 19. Decembris Anno 1628. 1628

Mandat Erhzg. Leopolds Betr. neuer Weinsteuer. 1627

Lyste vnd Ordnung / Warnach die Vermueg Landtags Abschieds in beyden Fuerstenthumben Guelich vnd Berg vergliechene Accynß / von durch vnd außgehenden / auch von allen auß einem Fuerstenthumb ins ander gehenden Wahren / Imgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd dergleichen / so inner Landts verzapfft / oder auff Vorkauff eingegolden werden / seydhero den ersten May dieses 1624. Jahr einnehmen vnd zu erheben. 1624

WeinRechnung. Eine sehr schöne Wein- und Zinß Rechnung, neben der Acciß, Schenckerlohn und Backordnung ... . Kauffunger, Nicolaus 1617

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

Eines Ehrs. Raths des Heyl. Reichs Freyer Statt Cölln ernewerte vnd verbesserte Weinroll / Sampt anderen darzu gehörigen Ordnungen / etc. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Meth / Weissen vnd braunen Bier-Auffschlags wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Land-Tag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

Ordnung welcher gestalt es mit der in den Fuerstenthumben Guelich vnd Berg bewilligter vnd auff Wein vnd Bier / so zum feilen kauff verzapfft wirt / gesetzter sechsjaeriger Accyß zu halten / vnd wie dieselbe auffzuheben. 1611

Newe Reformirte HerpstOrdnung [Neue reformierte Herbstordnung]. WElcher gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / Auch anderer Weingefaell / im Herzogthumb Wuerttemberg solle gehalten werden. 1607

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1605. auff damals zue Muenchen gehaltnem Landtag im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn auff Sechs nacheinander volgende Jahr continuirt, erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1605

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Ergebnisse eingrenzen:

Erscheinungsjahr


Schlagwörter

  • Lade Schlagwörter...

Publikationstypen

  • Lade Publikationstypen...

Medientypen

  • Lade Medientypen...