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Praktische und gerechte Lösung der Umgeldsfrage, v. e. Wirtsfreund. 1898

Zur Reichsweinsteuer-Vorlage. Von En. P. 1894

Die Erhebung einer Abgabe vom Wein und Obstmost (Ungeld). Kurzgefaßte Zusammenstellung der zur Zeit gültigen gesetzlichen und instruktiven Vorschriften. 1889

Protokoll, betr. die Durchfuhr von vereinsländischem Weine. 1865

Landesherrliche Verordnung über Feststellung, Erhebung und Überwachung der Weinsteuer. 1858

Dienstanweisung zur Weinsteuerordnung. 1856

Weinsteuerordnung oder amtliche Zusammenstellung der die Weinaccise und das Weinohmgeld betreffenden, jetzt noch gültigen, Gesetzesbestimmungen und Vollzugsvorschriften. Letzterer, soweit sie auch der Steuerpflichtige kennen sollte. 1855

Der Weinaccis und sein nachtheiliger Einfluß auf den vaterländischen Weinbau. Babo, Lambert ¬von¬ / 1790-1862 1844

Praktisches Handbüchlein für Steuerbeamte ... oder das Gesetz, u. d. Verordn. die Weinsteuer betreff., v. 4. Dec. 1833 u. 23. Sept. 1834. 1837

Die Weinaccise und Ohmgeldeinrichtung, ein Haupthinderniß unseres vaterländischen Weinbaues. Babo, Lambert ¬von¬ / 1790-1862 1831

Wein-Umgelds-Ordnung fuer das Fuerstenthum Hohenzollern-Hechingen. 1829

Gedanken über die im Februar 1804 für Hamburg vorgeschlagene Wein-Consumtions-Abgabe. 1804

Ordnung wie der extraordinari Accis oder Uffschlag von Wein, Brandenwein, Essig ... zu erheben. 1690

Lyste vnd Ordnung / Warnach die / Vermoeg LandtagsAbschieds im Fuerstenthumb Berg jetzo verglichene Accins von durch: vnd außgehenden Wahren / Jmgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd allerhand Wahren / so inner Landts verzapfft / oder durch Vorkeuffere verkaufft werden / seydhero den ersten Iunij deß 1633. Jahrs einzunehmen vnd zuerheben. 1633

Lyste vnd Ordnung / Warnach die Vermueg Landtags Abschieds in beyden Fuerstenthumben Guelich vnd Berg vergliechene Accynß / von durch vnd außgehenden / auch von allen auß einem Fuerstenthumb ins ander gehenden Wahren / Imgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd dergleichen / so inner Landts verzapfft / oder auff Vorkauff eingegolden werden / seydhero den ersten May dieses 1624. Jahr einnehmen vnd zu erheben. 1624

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Instruction vnnd Ordnung deß Neuen Wein vnd Pier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXVII im Fürstenthomb Obern vnnd Nidern Bayrn / fürgenomen vnd bewilligt ist / auch hinfüron / auff zehen Jar die nechsten eingebracht werden soll. 1577

Nürnbergische Umbgeld Rechnung, über die gemeine alß Rheinisch-Neccar, Tauber, Francken und andrer dergleichen Wein ... .

Umgelds- Weinschaetzer- und Wirthens-Ordnung fuer alle Hochfuerstlich-Fuerstenbergische Land- Graf- und Herrschaften.

Geschichte der Aachener Weinakzise. Schirmeyer, Helene

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