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Wein-Rechnungsbuechlein nach dem Maß der Reichsstadt Lindau und der umliegenden Gegenden eingerichtet, und von der Maß zu 1. kr. bis auf 16. kr. incl. berechnet. 1779

Praxis des Weinbaues überhaupt, besonders aber in Schwaben, am Necker, an der Rems und Enz, für Weingärtner und andere Weinbergsliebhaber beschrieben, aus Gründen hergeleitet und mit practischen Anmerckungen erläutert nebst 10 Kupfertafeln. Sprenger, Balthasar 1778

Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... . Jahn, Wilhelm Sebastian 1775

Mvsta et vina neccarina examine potissimvm hydrostatico explorata. [Respondens:] Johannes Josephvs Revss. Jaeger, Christian Friedrich; Reuss, Johannes Joseph 1773

Vollstaendiges und gantz Neu-berechnetes Wein-Rechnungs-Buechlein, Auf das Hertzogthum Wuertemberg und Des H. R. Reichs-Stadt Eßlingen Muentz und Eych eingerichtet. Worinn enthalten / 1. Allerley Taflen zum Kauffen und Verkauffen des Weins. 2. Erlegung des umgelds u. Accis. 3. Einnehmung der Gefaellen / samt Keltern-Wein. 4. Auch von Vergleichung der Eychen der benachbarten Oerter gegen der Wuertembergischen. Ferner / 5. Ein deutlicher Unterricht zweyerley Visier-Ruthen / wovon die eine gantz neu / und zum allgemeinen Gebrauch anzuwenden. 6. Wie der Werth zerschiedener Weine / so unter einander gemenget worden / zu berechnen. 7. Alle Wein-Rechnungen von 1462. biß 1748. in Stuttgardt und Eßlingen. 8. Wie im Wuertembergischen der Wein / so ausser Land gefuehrt wird / verzollt werden solle. und 9. Eine Berechnung der jetzt gangbahren Muentz. Kandler, Gottlieb David 1748

Ampelographia iconica id est historia naturalis figuris ita expressa, est ab initio usque ad finem aliquot foliis omnia laborum genera, uti moris est in Franconiae et Sueviae partibus, curiose repraesentantur. 1747

Auf die Heilbron[n]- und Weinsperger Eych Gantz Neu-Eingerichtetes Wein-Buechlein, Oder: Geschwinde Außrechnung, wie hoch der Aimer und die Maß zu stehen komme, so man das Fuder Wein, um 1. 2. 10. ja biß auf 100. und mehr Gulden, kauffte oder verkauffte. Allen denenjenigen so mit Wein zu thun haben, Insonderheit aber, denen Herren Wein-Haendlern, Zum Besten hrsg. 1746

Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1740

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1731

Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt. 1709

Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen. 1701

Umbgelts-Ordnung. Welcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapfen in diesem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1701

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / samt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theurer und wohlfalen Kaeuffen; in den hochloeblichen Hertzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zugebrauchen. Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1700

Kurtze Beschreibung/ Des vorzeiten zwar Edlen und herrlichen/ nunmehro aber in seinem besten Theil jämmerlich zerstörten Landes Würtemberg: Worinnen erstlich dieses Landes Fruchtbarkeit an Wein/ Frucht/ Obs/ Viehzucht/ Waldung/ und Fisch=reichen Wassern/ auch andere Nutzbarkeiten/ damit es vor dem Krieg von Gott gesegnet gewesen: Ingleichem was schöne Ordnungen und Aemter in Kirchen/ Polizey und Schulen/ darinn enthalten ... / Aus alten Scribenten/ Manuscriptis, auch eigener Nachforschung und Erfahrung zusammen getragen von Joh. Martin Rebstock/ derzeit Evangelischen und Würtembergis. Pfarrer zu Enabeuren Rebstock, Johann Martin 1699

Bier-, Wein- und Schnapshandel. 2 Verordnungen: I. Revers für Großhändler im Churfürstlich Braunschw. Regierungsbezirk, mit 10 Paragraphen über Einfuhr und Ausschank englischer Biere und Schnäpse. Hannover 1786. II. Verordnung Herzog Eberhard Ludwigs zu Württemberg den Handel gefälschten 'Neccar-Weins' betrefffend 1696

Wein-Kauffs-Berechnung, Auff Würtembergische Land-Eych / Und dessen gewohn-üblich gangbare Müntz-Währung eingerichtet. 1686

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein [Weinrechen-Büchlein]. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / sambt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theuer- und wohlfailen Kaeuffen ; in den hochloeblichen Hertzogthumb Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orthen nutz und dienlich zugebrauchen. Verlegt und vermehret durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1679

Newe Reformirte Herbst-Ordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1669

Newe reformirte Herbst-Ordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuerttemberg solle gehalten werden. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Kleine Chronica / das ist Einfaeltige Beschreibung der Wuertembergischen Frucht und Weinrechnung; Darinnen vornaemlich zu finden / wie Jaehrlich Frucht und Wein gerathen / die Kaeuff und Schlaeg derselben / insonderheit wie hoch die Wein-Rechnungen / in den vornembsten Ampt-Staetten / zu Wuertemberg / da es Weinwachs hat / gewesen. ... hiebevor von Tobiâ Gaenßschopffen / ... an Tag gegeben / anjetzo aber vermehrt / und verbessert durch N. S. Gänßschopff, Tobias 1660

Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgeführt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . . Gänsschopff, Tobias 1656

Ein Newes Weinrechenbuechlein / auff Wuertenberger Land-Eich / vnd dero gangbarer Muentzwehrung gerichtet. Ginschopff, Johann 1653

Newe Reformirte Herbstordnung. Welcher Gestalt es hinfuero mit Einziehung deß Weinzehenden / auch anderer Weingefaell / im Hertzogthumb Wuertemberg solle gehalten werden. 1651

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