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Vollstaendiges und gantz Neu-berechnetes Wein-Rechnungs-Buechlein, Auf das Hertzogthum Wuertemberg und Des H. R. Reichs-Stadt Eßlingen Muentz und Eych eingerichtet. Worinn enthalten / 1. Allerley Taflen zum Kauffen und Verkauffen des Weins. 2. Erlegung des umgelds u. Accis. 3. Einnehmung der Gefaellen / samt Keltern-Wein. 4. Auch von Vergleichung der Eychen der benachbarten Oerter gegen der Wuertembergischen. Ferner / 5. Ein deutlicher Unterricht zweyerley Visier-Ruthen / wovon die eine gantz neu / und zum allgemeinen Gebrauch anzuwenden. 6. Wie der Werth zerschiedener Weine / so unter einander gemenget worden / zu berechnen. 7. Alle Wein-Rechnungen von 1462. biß 1748. in Stuttgardt und Eßlingen. 8. Wie im Wuertembergischen der Wein / so ausser Land gefuehrt wird / verzollt werden solle. und 9. Eine Berechnung der jetzt gangbahren Muentz. Kandler, Gottlieb David 1748

Kurtzer Weeg zur Richtigkeit. Das ist: Hand-Rechen-Buechlein, Worinnen gezeiget wird: Wie nach den kurtzen Weeg auf eine bequeme, und sehr leichte Art die dermahlen gangbare Interesse à 5. 6. & 10. pro Cento in Rheinischer Wehrung auf Jahr / Monat / und Taeg zu suchen: mehr wie die Ducaten zu Gulden / und die Gulden zu Ducaten zu machen: ingleichen wie die Besoldungen-Bestand- und Zinnß-Rechnungen kurtz zu finden: dann / wie die Wuerff in Gulden zu resolviren: und die Gulden wieder in Wuerff zu reduciren seyen; Samt denen hierzu gehoerig- auch accurat ausgerechneten Tabellen, Nebst einen kurtzen Unterricht von der Wein- Ellen- und Frucht-Maaß, wie auch Gewicht. Bey allen Cassen / Rendt-Aembtern / Verwaltungen / Inspectionen / [et]c. sehr nutzlich zu gebrauchen. Hoedl, J.G. 1746

Auf die Heilbron[n]- und Weinsperger Eych Gantz Neu-Eingerichtetes Wein-Buechlein, Oder: Geschwinde Außrechnung, wie hoch der Aimer und die Maß zu stehen komme, so man das Fuder Wein, um 1. 2. 10. ja biß auf 100. und mehr Gulden, kauffte oder verkauffte. Allen denenjenigen so mit Wein zu thun haben, Insonderheit aber, denen Herren Wein-Haendlern, Zum Besten hrsg. 1746

Neu mit allem Fleiß verfertigtes Rechen-Büchlein, worinnen erstlich die Wein-Rechnung begriffen ... . 1745

Jahr-Buch Alter und neuer Nachrichten, Oder Historische Beschreibung, Wie Der guetige GOTT von vielen hundert Jahren her, biß auf das jetzt-lauffende 1742. Jahr, Unser werthes Franckenland vielmahl mit gut und geseegneten Wein-Jahren erfreuet, aber auch mit schaedlichen Miß-Jahren Vaetterlich heimgesuchet hat; Wobey meistens der Wein-Preiß, und von mehr als 100. Jahren her der Getrayd-Preiß mit angemercket wird. Nebst angehaengt-bey einem jeden Jahr sich zugetragener merckwuerdigen Geschicht, Was sowohl durch Theurung und Hunger- Pest- Feuer- und Wassers-Noth, als auch in denen Hußiten-Marggraeflich-Wuerzburgischen Bauren- 30.jaehrigen Tuercken- und Franzoesischen Kriegen, sowohl Francken als andere Oerter ausstehen und empfinden muessen. [Verfasser:] Conrad Caspar [Häulen]. Häulen, Conrad Caspar 1743

Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1740

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1731

Etwas vor Ehrliche Francken; oder Nutzliches Handbüchlein, worinnen, Nach der fränckischen Müntz- und Landes- Geld-Art, allen Weinhändlern zu grossen Nutzen angezeiget wird, was der Eymer, das Achtel, oder die Maß koste, wann der Wein dem Fuder - nach eingekauffet wird. Zur mehrern Erläuterung verfertiget / von S. U. N. 1727

Wein- Pension- Weingarts-Reductions-Einnahm- und Außgaab Buechlein. Getheilt in fuenff Theil. I. Theil begreiftt in sich die Wein-Rechnung das Fuder und die Maaß belangend. ... Alles dergestalt verfertigt / daß es allein auff die im Chur-Trierischen Ertz-Stifft gebraeuchliche Maaß und Muentz eingericht. 1727

Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht / ... . III. Einem Weinhaendler, ... . Oder: Ein Wercklein, welches sowohl denen, welche der Rechen-Kunst ohnfahren, als auch denen die deren kuenidig sind, zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung das zweyte mahl verfasset worden von ... . 1718

Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht, ... . III. Ein Weinhändler. ... Oder Ein Wercklein / so männiglichen / so wohl denen / welche der Rechen-Kunst ohnerfahren / als die deren kündig sind / zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung also verfasset von ... . 1710

Nutzliches Korn: und Wein: Rechnung-buechl: Darinn: Das Malter von 3. bis 20. fl. und steige ein Batzen nach dem andern / was ein halb / gantz / 2. 3. 4. 5. 6. 7. Viertel kombt. Wie auch das Fuoder von 20. biß 320 fl wie die Maß / Quart / halb / 1. 2. 3. 4. 5. 10. 15. Aymer belauffet. Allen / so Korn und Wein kauffen / oder verkauffen / zu Nutz in Truck verfertiget. 1709

Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt. 1709

Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen. 1701

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / samt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theurer und wohlfalen Kaeuffen; in den hochloeblichen Hertzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zugebrauchen. Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1700

Neues / Und mit allem Fleiß vemehrtes Wein-Rechen-Büchlein / Wie solches auf dem Ulmischen Weinmarckt gebraucht / und den Pfunden nach gerechnet wird. Der Gulden zu 60. Kr. der Kreutzer zu 7. Häller nach schwartzer Müntz / Und Von einem jeden Faß / so einen Aimer / oder mehr haltet / zwey Maaß abgezogen. In Truck geben von einem Liebhaber deß Weinhandels [d.i. Johann Matthaeus Faulhaber]. Faulhaber, Johann Matthaeus 1694

Wein-Kauffs-Berechnung, Auff Würtembergische Land-Eych / Und dessen gewohn-üblich gangbare Müntz-Währung eingerichtet. 1686

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein [Weinrechen-Büchlein]. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / sambt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theuer- und wohlfailen Kaeuffen ; in den hochloeblichen Hertzogthumb Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orthen nutz und dienlich zugebrauchen. Verlegt und vermehret durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1679

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Kleine Chronica / das ist Einfaeltige Beschreibung der Wuertembergischen Frucht und Weinrechnung; Darinnen vornaemlich zu finden / wie Jaehrlich Frucht und Wein gerathen / die Kaeuff und Schlaeg derselben / insonderheit wie hoch die Wein-Rechnungen / in den vornembsten Ampt-Staetten / zu Wuertemberg / da es Weinwachs hat / gewesen. ... hiebevor von Tobiâ Gaenßschopffen / ... an Tag gegeben / anjetzo aber vermehrt / und verbessert durch N. S. Gänßschopff, Tobias 1660

Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgefuehrt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . . Gänsschopff, Tobias 1656

Chronicon / Oder Eigentliche Beschreibung vieler denckwuerdigen Geschichten / Die sich in dem Hoch-Loebl. Fuerstenthum Wuertemberg / und dero Nachbarschafften / sonderlich umb Stuttgarten / darinnen forderist der Hoch-Loebl. Fuerstl. Stam[m] Wuertemberg ordentlich mitgeführt / und wie alle Jar Frucht und Wein / Obs / und dergleichen gerathen / dabey die Weinrechnungen / und was sonsten denckwuerdiges vorgangen / sonderlich was das Land im leidigen verderblichen Kriesgwesen außgestanden: Von ungefehr 1120 biß auff 1656. ... Durch Tobiam Gaensschopffen ... . . Gänsschopff, Tobias 1656

Ein Newes Weinrechenbuechlein / auff Wuertenberger Land-Eich / vnd dero gangbarer Muentzwehrung gerichtet. Ginschopff, Johann 1653

Ein gerechtes Weinbüchlein, ausgerechn. nach Ober- u. unter-Bodenseeer, Rheinthaler, Thurgoewer u. aller umbliegender Landschafften Müntz u. Maß gerichtet, samt einer Verwechslung der Pfund Pfennig in Gulden. 1647

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