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Gnaedigste [Gnädigste] Veordnung /den Accis von fremden Weinen betr. Zweyb[rücken] den 31ten Dec. 1771. Regierung. 1771

Erleichterte und Fertige Wein-Rechnung / Bestehend aus 56. Arithmetrische Tabellen, Durch welche die Weine Accis von Rhein- und Mosel, wie auch von Spanische, Franzoesische, und fremde Wein von einem Viertel, bis zu ein, und mehreren Fudern, an statt langen und muehsamen Rechnens, durch blosses Aufschlagen augenblicklich zu finden, Sambt eine Kurze Erleuchterung Wie man sich bey diese unterschiedliche Zahlungen zu verhalten hat. 1772

Ordnung Der Wein-Herren und Umgelteren in beyden Staedten Basel, Wie selbige Montags den 11. Aprill des Jahres 1774. Von E. Ehrs. Klein und Grossen Rath dieser Stadt, neuerdingen uebersehen und verbessert, auch mehrers erlaeuteret worden. 1774

Ohmgelds-Ordnung Wornach sich die Wirth und Ohmgeldere In dem Hochstift Speyer künftig zu achten haben. Von dem Jahr 1775. 1775

Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... . Jahn, Wilhelm Sebastian 1775

Kurzgefaßtes Wein-Rechen-Buechlein, auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Eych, Muenz, und Kreuzerwaehrung, von 5. Kreuzer bis auf 100. Gulden, den Eymer zu 16. Jmi, und das Jmi zu 10 Maas, den Gulden zu 60 Kreuzer und den Kreuzer zu 6. Heller gerechnet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zulezt der auslaenische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg nuezlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1797

Ueber die Errichtung einer Capitalien- Guelten-Wein- und Vieh-Steuer. Hochstetter, Johann Heinrich; Bardili, Philipp Wilhelm 1797

Gedanken über die im Februar 1804 für Hamburg vorgeschlagene Wein-Consumtions-Abgabe. 1804

Etwas über den Handel mit Ungarwein in Breslau. 1805

Tabellen für die Weinpreise, das Ohmgeld, und die Accise, nach Freyburger alter Eich oder Sinn. Haaberer, ... 1813

Bemerkungen ueber den Gesetzes-Entwurf wegen Einfuehrung des Wein-Auffschlags.[Verfasser: Wilhelm Joseph] Behr. Behr, Wilhelm Joseph 1819

Gesetz wegen Veraenderung [Veränderung] der Weinsteuer. Gegeben Berlin, den 25sten September 1820. [Verfasser:] Friedrich Wilhelm [III.], König von Preußen. Friedrich Wilhelm III., Preußen, König 1820

Ansichten über die Ablösung der Zehente überhaupt, des Weinzehntes insbesondere. Ungemach, Peter 1825

Praktische Anleitung zur Kenntniß und Beurtheilung der Gesetze ueber Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Koeniglich-Preußischen Staaten; als Handbuch zur Erleichterung des Gewerbebetriebes fuer Inhaber von Branntweinbrennereien und Bierbrauereien bearbeitet und hrsg. Förster, Heinrich 1828

Wein-Umgelds-Ordnung fuer das Fuerstenthum Hohenzollern-Hechingen. 1829

Praktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzgebung über Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Königlich Preußischen Staaten, als Handbuch für Gewerbtreibende und Beamte aus amtlichen Quellen bearbeitet. Förster, Heinrich 1830

Die Weinaccise und Ohmgeldeinrichtung, ein Haupthinderniß unseres vaterländischen Weinbaues. Babo, Lambert von 1831

Abschrift des Kaufbriefs für den Weinzehenden zu Buchen, im Rheinthal des Kant. St. Gallen (gegenwärtig der Kirche zu Thal gehörig). Vom Jahr 1493. 1832

Ansichten und Bemerkungen ueber Konsumtions- und Produktionssteuer in Bezug auf landwirtschaftliche Verhaeltnisse. Rang, J. G. 1834

Praktisches Handbüchlein für Steuerbeamte ... oder das Gesetz, u. d. Verordn. die Weinsteuer betreff., v. 4. Dec. 1833 u. 23. Sept. 1834. 1837

Wein-, Accis- und Ohmgeld der noch gültigen Gesetzgebung in Baden. 1839

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis & Ohmgeldsabgaben die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirekten Besteuerung Bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1840

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis- und Ohmgeldsabgaben, die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirecten Besteuerung bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1843

Der Weinaccis und sein nachtheiliger Einfluß auf den vaterländischen Weinbau. Babo, Lambert von 1844

Die fremden und inländischen Weine in den deutschen Zollvereinsstaaten. Abhandlung über Schutzzoll und freien Handel in Bezug auf die aus- und inländische Champagner-Fabrikation und Hülfe für die deutschen Weinzüchter, betreffend die Nothwendigkeit einer Abänderung der Wein- und Branntweinsteuer zu Gunsten der National-Industrie und der inländischen Weinbauer. Nebst wichtigen Nachweisungen über Weinverbesserung, Absatzmittel, Wein- und Branntwein-Konsumtion, Ein- und Ausgang, inländische und fremde Wein-Zolltarife etc., sowie einer allgemeinen Statistik des Flächeninhalts und des Weinertrages in den Weinländern der Zollvereinsstaaten und in Frankreich. Robin, J. 1845

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