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Schaumweinsteuergesetz [vom 9.5.1902] nebst Ausführungsbestimmungen. Hrsg. im Reichsschatzamte. 1909

Schaumweinsteuergesetz vom 31.3.1926 nebst Durchführungsbestimmungen. Hrsg. im Reichsfinanzministerium. 1926

Nürnbergische Umbgeld Rechnung, über die gemeine alß Rheinisch-Neccar, Tauber, Francken und andrer dergleichen Wein ... .

Der Verkehr mit Wein in den eidgenössischen Niederlagshäusern. 1905

Wein-, Accis- und Ohmgeld der noch gültigen Gesetzgebung in Baden. 1839

Erneuerte Wein- und Umgelt-Ordnung dieser des Heil. Römischen Reichs Stadt Lindau Anno 1751. 1751

Weinsteuergesetz vom 10. August 1925 nebst Zollvorschriften und Ausführungsbestimmungen. Mit Erläuterungen, Einleitung und Sachregister von Ulrich Stock. Stock, Ulrich 1926

Zur Kritik der Weinsteuervorlage. Im Auftrage von Winzern des Rheines und der Mosel verfaßt. Koch, Karl Heinrich 1893

Branntweinwirtschaft und Branntweinsteuer-Gesetzgebung in Deutschland, insbesondere das heutige Branntweinmonopol. Petzold, Wilhelm 1928

Vom Weinbau an unserer Mosel, der Weinsteuer und dem Weinabsatz zur Zeit des sog[enannten] holländischen (1815-1830) und des sog[enannten] belgischen (1830-1839) Regimes. Modert, Paul 1977

Praktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzgebung über Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Königlich Preußischen Staaten, als Handbuch für Gewerbtreibende und Beamte aus amtlichen Quellen bearbeitet. Förster, Heinrich 1830

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis & Ohmgeldsabgaben die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirekten Besteuerung Bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1840

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Ein neues Weingesetz. Betrachtungen und Vorschläge - nebst Anhang: Die Reichs-Weinsteuer. Olep, Heinrich 1907

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