277 Treffer — zeige 76 bis 90:

Ordnung welcher gestalt es mit der in den Fuerstenthumben Guelich vnd Berg bewilligter vnd auff Wein vnd Bier / so zum feilen kauff verzapfft wirt / gesetzter sechsjaeriger Accyß zu halten / vnd wie dieselbe auffzuheben. 1611

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. 1612

Protokoll, betr. die Durchfuhr von vereinsländischem Weine. 1865

Schaumweinsteuergesetz [vom 9.5.1902] nebst Ausführungsbestimmungen. Hrsg. im Reichsschatzamte. 1909

Schaumweinsteuergesetz vom 31.3.1926 nebst Durchführungsbestimmungen. Hrsg. im Reichsfinanzministerium. 1926

Nürnbergische Umbgeld Rechnung, über die gemeine alß Rheinisch-Neccar, Tauber, Francken und andrer dergleichen Wein ... .

Der Verkehr mit Wein in den eidgenössischen Niederlagshäusern. 1905

Wein-, Accis- und Ohmgeld der noch gültigen Gesetzgebung in Baden. 1839

Erneuerte Wein- und Umgelt-Ordnung dieser des Heil. Römischen Reichs Stadt Lindau Anno 1751. 1751

Weinsteuergesetz vom 10. August 1925 nebst Zollvorschriften und Ausführungsbestimmungen. Mit Erläuterungen, Einleitung und Sachregister von Ulrich Stock. Stock, Ulrich 1926

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis & Ohmgeldsabgaben die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirekten Besteuerung Bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1840

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

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