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Vom Herrenzehntel zur Kalbspflicht. Abgaben im Weinetikett. Prüfer, Joachim 1502

Ordnung WElcher masssen es hinfüro mit abrechnung der Vmbgelten / auch mit einlegung vnnd beschreibung der Wein im Fürstenthumb Wuertemberg vnnd desselben zugethonen Closterflecken vnd Wirtschafften gehalten werden solle. Christoph, Herzog Württemberg, ... 1565

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Instruction vnnd Ordnung deß Neuen Wein vnd Pier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXVII im Fürstenthomb Obern vnnd Nidern Bayrn / fürgenomen vnd bewilligt ist / auch hinfüron / auff zehen Jar die nechsten eingebracht werden soll. 1577

EEneuwerte vnnd verbesserte Jnstruction vnnd Ordnung / des Wein vnd Bier Auffschlags / wie derselb Anno M.D.Lxxxviij. im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn / auff Sechs nacheinander volgende Jar continuirt / erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1588

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnd auff die Gassen / beim Zapffen / in diesem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnd an notwendigen orten ettwas mehr erlaeutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] /Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

EEnewerte vnnd verbesserte Jnstruction vnd Ordnung deß Wein vnd Bier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXXXiiij. im Fuerstenthumb Obern vnnd Nidern Bayrn / auff zwoelff nacheinander volgende Jar Continuirt / erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1594

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Ordnung wie es mit einbringung des Vngelts vnd der Toplten Zapfmaß / auch der Weingart arbait / in dem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Ennß / zu menigklichs nachrichtung soll gehalten werden. Sampt etlichen Täfelein / wieuil ein Leut geb seinem Herrn von Achtl / Viertl / halb vnd gantzen / biß auff 100. oder 1000. Emer Wein / so die Achterin von 4. biß auff 20. dl. außgeleütgebt wirdt / zuuerraitten schuldig ist. 1597

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1605. auff damals zue Muenchen gehaltnem Landtag im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn auff Sechs nacheinander volgende Jahr continuirt, erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1605

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

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