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Vom Weinbau an unserer Mosel, der Weinsteuer und dem Weinabsatz zur Zeit des sog[enannten] holländischen (1815-1830) und des sog[enannten] belgischen (1830-1839) Regimes. Modert, Paul 1977

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis & Ohmgeldsabgaben die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirekten Besteuerung Bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1840

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Ein neues Weingesetz. Betrachtungen und Vorschläge - nebst Anhang: Die Reichs-Weinsteuer. Olep, Heinrich 1907

Gesetz betr. die Weinsteuer vom 20. März 1873 mit Dienstvorschriften, Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen, den Bestimmungen über das Strafverfahren, dem Gesetz und der Bekanntmachung betr. den Verkehr mit steuerpflichtigen Gegenständen zwischen Elsaß-Lothringen und den anderen Staaten des deutschen Zollgebietes. Baumert, Erwin

Die Entwicklung zum deutschen Branntweinmonopol von 1886 bis 1918. Falkenberg, Fritz 1924

Die Weinsteuer vom Standpunkte der Gerechtigkeit, des Finanzbedarfes und des fördernden Schutzes von Produktion und reellem Handel. Fitz, Hermann 1908

Das Wein- und Schaumweinsteuergesetz vom 26. Juli 1918. Nebst den Ausführungsbestimmungen. Für den praktischen Gebrauch ausführlich erläutert. Frank, Carl 1918

Die Weinsteuer-Gesetzgebung. Bericht an den internationalen Weinbau-Kongreß zu Colmar. Grad, Charles 1875

Das Weinungeld der Reichsstadt Frankfurt am Main. Die Entwicklungsgeschichte einer Getränkesteuer in Mittelalter und Neuzeit im Zusammenhang mit dem sogenannten Kingenheimer Prozeß. Habich, Wolfgang 1966

Die Umsatzsteuer des Winzers, Weinhändlers, Weinkommissionärs und Weinhandelsvertreters mit den noch gültigen Entscheidungen des Reichsfinanzhofs und Erlassen des früheren Reichsfinanzministeriums sowie den neuesten Erlassen des Bundesfinanzministeriums nach dem Stand vom 1. März 1952. Hartenfels, Erwin 1952

Die Besteuerung des Weines in Deutschland. Kittel, Josef Balduin 1896

Besteuerung des Weinhandels. Krämer, Karl; Ruhland, Siegfried 1969

Die Besteuerung von Wein unter besonderer Berücksichtigung der Weinsteuer im Deutschen Reich. Kuhn, Eberhard 1925

Die Besteuerung des Weines in Deutschland. Oberndorf, Ludwig 1922

Weinsteuer und Weinpreise. Schirmer, Hans 1933

Die Entwicklung der Branntweinsteuergesetzgebung zum Monopol und dessen Bedeutung. Schoene, Elmar 1924

Das Württembergische Umgeld. Die über die Besteuerung des Weines und des Obstmostes in Württemberg geltenden Bestimmungen nach dem neuesten Stande für die Steuer- und Kontrollpflichtigen dargestellt ... . Schubert, G. 1901

Entwurf eines Schaumweinsteuergesetzes. 1901

Entwurf eines Weinsteuergesetzes nebst Begründung. Dem Reichstage vorgelegt in der 2. Session der 9. Legislaturperiode. 1893

General-Mandat wegen des Wein-Auffschlags fuer das Jahr 1769. 1769

Praktisches Handbüchlein für Steuerbeamte ... oder das Gesetz, u. d. Verordn. die Weinsteuer betreff., v. 4. Dec. 1833 u. 23. Sept. 1834. 1837

Lyste vnd Ordnung / Warnach die Vermueg Landtags Abschieds in beyden Fuerstenthumben Guelich vnd Berg vergliechene Accynß / von durch vnd außgehenden / auch von allen auß einem Fuerstenthumb ins ander gehenden Wahren / Imgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd dergleichen / so inner Landts verzapfft / oder auff Vorkauff eingegolden werden / seydhero den ersten May dieses 1624. Jahr einnehmen vnd zu erheben. 1624

Ohmgelds-Ordnung Wornach sich die Wirth und Ohmgeldere In dem Hochstift Speyer künftig zu achten haben. Von dem Jahr 1775. 1775

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