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Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines
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Weinwachs, besonders im Saalgrunde, nebst einem Verzeichnisse der Weinpreise, von 1426 bis 1611. Ein Beytrag zur Geschichte der fränkischen Weine.
1798
Kurzgefaßtes Wein-Rechen-Buechlein, auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Eych, Muenz, und Kreuzerwaehrung, von 5. Kreuzer bis auf 100. Gulden, den Eymer zu 16. Jmi, und das Jmi zu 10 Maas, den Gulden zu 60 Kreuzer und den Kreuzer zu 6. Heller gerechnet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zulezt der auslaenische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg nuezlich zu gebrauchen.
Jahn, Wilhelm Sebastian
1797
Das zum gemeinen Gebrauch wohl eingerichtete Weinbüchlein, oder Faulenzer genannt, zur Berechnung: wenn e. Fuder neuer Wein von 15 bis 100 Gulden verkauft wird.
1795
Sammlung der WeinRechnungen aus den verschiedenen WeinGegenden Schwabens, nemlich aus Stuttgart, Kanstatt, Eßlingen und Beßigheim, auch aus Konstanz und Hochberg.
1789
Berechnung des Weinpreises nach Ohm, Viertel und Maas der in Churpfalz gebräuchlichen verschiedenen Fuder und Stückfaß in drei Abteilungen. Dann einer Interessen-Rechnung von 4 bis 6 pro Cent von einem Capital von 1-10 000 Gulden auf das ganze, halbe und Vierteljahr, Monat, Wochen und Tage berechnet.
1789
Preise von Weinen, zur Stelle in Frankfurt am Mayn, Maynz, Hochheim, Riedesheim und den Rheingau, in Louisd'or a 5 Rthlr.
1784
Neues Ulmisches Weinrechenbuechlein, nebst einem noethigen Vorbericht.
1783
Vortheilhafter Rechenmeister zu Einkaufung oder Verkaufung des Weines und der Frucht am Bodensee.
Weißenrieder, Gallus
1779
Wein-Rechnungsbuechlein nach dem Maß der Reichsstadt Lindau und der umliegenden Gegenden eingerichtet, und von der Maß zu 1. kr. bis auf 16. kr. incl. berechnet.
1779
Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... .
Jahn, Wilhelm Sebastian
1775
Neu-verfertigte Rechnungen, zum gemeinnützigen Gebrauche der Weinsticher, Wein- und Fruchthändler, wie auch aller derjenigen, so in der Provinz Elsaß kaufen und verkaufen; In vier Theile abgetheilt: I. Für Strasburg und andere Orte wo der Ohmen Wein zu 24 Maas, II. Für Colmar und wo derselbe zu 32 Maas, III. Für Landau, wo er zu 48 Maas gerechnet wird, IV, Von dem Getraide oder Früchten, und zum Beschluß eine Berechnung der Geldzinse zu 5 und 4 vom 100, nebst einer Resolutionstafel, das französische Geld in Reichsgulden, die Louisd'or zu 11 Gulden gerechnet, zu verwechseln.
Ackermann, Johann Jacob
1772
Erleichterte und Fertige Wein-Rechnung / Bestehend aus 56. Arithmetrische Tabellen, Durch welche die Weine Accis von Rhein- und Mosel, wie auch von Spanische, Franzoesische, und fremde Wein von einem Viertel, bis zu ein, und mehreren Fudern, an statt langen und muehsamen Rechnens, durch blosses Aufschlagen augenblicklich zu finden, Sambt eine Kurze Erleuchterung Wie man sich bey diese unterschiedliche Zahlungen zu verhalten hat.
1772
Neues Wein-Buechlein, nach hiesig u. umlieg. Landschafften Münz u. Masz.
1764
Wein-Buechlein [Wein-Büchlein] / Worinnen Nicht nur eine richtige Ausrechnung des Weins / sondern auch Ein Historischer Bericht des Weinlaufs von 270. Jahren her / zu finden. Auf die Maß und Rechnung des Lands Appenzell / St. Gallen und Rheinthal gestellet.
1753
Vollstaendiges und gantz Neu-berechnetes Wein-Rechnungs-Buechlein, Auf das Hertzogthum Wuertemberg und Des H. R. Reichs-Stadt Eßlingen Muentz und Eych eingerichtet. Worinn enthalten / 1. Allerley Taflen zum Kauffen und Verkauffen des Weins. 2. Erlegung des umgelds u. Accis. 3. Einnehmung der Gefaellen / samt Keltern-Wein. 4. Auch von Vergleichung der Eychen der benachbarten Oerter gegen der Wuertembergischen. Ferner / 5. Ein deutlicher Unterricht zweyerley Visier-Ruthen / wovon die eine gantz neu / und zum allgemeinen Gebrauch anzuwenden. 6. Wie der Werth zerschiedener Weine / so unter einander gemenget worden / zu berechnen. 7. Alle Wein-Rechnungen von 1462. biß 1748. in Stuttgardt und Eßlingen. 8. Wie im Wuertembergischen der Wein / so ausser Land gefuehrt wird / verzollt werden solle. und 9. Eine Berechnung der jetzt gangbahren Muentz.
Kandler, Gottlieb David
1748
Kurtzer Weeg zur Richtigkeit. Das ist: Hand-Rechen-Buechlein, Worinnen gezeiget wird: Wie nach den kurtzen Weeg auf eine bequeme, und sehr leichte Art die dermahlen gangbare Interesse à 5. 6. & 10. pro Cento in Rheinischer Wehrung auf Jahr / Monat / und Taeg zu suchen: mehr wie die Ducaten zu Gulden / und die Gulden zu Ducaten zu machen: ingleichen wie die Besoldungen-Bestand- und Zinnß-Rechnungen kurtz zu finden: dann / wie die Wuerff in Gulden zu resolviren: und die Gulden wieder in Wuerff zu reduciren seyen; Samt denen hierzu gehoerig- auch accurat ausgerechneten Tabellen, Nebst einen kurtzen Unterricht von der Wein- Ellen- und Frucht-Maaß, wie auch Gewicht. Bey allen Cassen / Rendt-Aembtern / Verwaltungen / Inspectionen / [et]c. sehr nutzlich zu gebrauchen.
Hoedl, J.G.
1746
Auf die Heilbron[n]- und Weinsperger Eych Gantz Neu-Eingerichtetes Wein-Buechlein, Oder: Geschwinde Außrechnung, wie hoch der Aimer und die Maß zu stehen komme, so man das Fuder Wein, um 1. 2. 10. ja biß auf 100. und mehr Gulden, kauffte oder verkauffte. Allen denenjenigen so mit Wein zu thun haben, Insonderheit aber, denen Herren Wein-Haendlern, Zum Besten hrsg.
1746
Neu mit allem Fleiß verfertigtes Rechen-Büchlein, worinnen erstlich die Wein-Rechnung begriffen ... .
1745
Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen.
Jahn, Wilhelm Sebastian
1740
Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium.
Ludovicus, Johannes
1731
Etwas vor Ehrliche Francken; oder Nutzliches Handbüchlein, worinnen, Nach der fränckischen Müntz- und Landes- Geld-Art, allen Weinhändlern zu grossen Nutzen angezeiget wird, was der Eymer, das Achtel, oder die Maß koste, wann der Wein dem Fuder - nach eingekauffet wird. Zur mehrern Erläuterung verfertiget / von S. U. N.
1727
Wein- Pension- Weingarts-Reductions-Einnahm- und Außgaab Buechlein. Getheilt in fuenff Theil. I. Theil begreiftt in sich die Wein-Rechnung das Fuder und die Maaß belangend. ... Alles dergestalt verfertigt / daß es allein auff die im Chur-Trierischen Ertz-Stifft gebraeuchliche Maaß und Muentz eingericht.
1727
Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht / ... . III. Einem Weinhaendler, ... . Oder: Ein Wercklein, welches sowohl denen, welche der Rechen-Kunst ohnfahren, als auch denen die deren kuenidig sind, zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung das zweyte mahl verfasset worden von ... .
1718
Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht, ... . III. Ein Weinhändler. ... Oder Ein Wercklein / so männiglichen / so wohl denen / welche der Rechen-Kunst ohnerfahren / als die deren kündig sind / zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung also verfasset von ... .
1710
Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt.
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