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Ueber die Errichtung einer Capitalien- Guelten-Wein- und Vieh-Steuer. Hochstetter, Johann Heinrich; Bardili, Philipp Wilhelm 1797

Ohmgelds-Ordnung Wornach sich die Wirth und Ohmgeldere In dem Hochstift Speyer künftig zu achten haben. Von dem Jahr 1775. 1775

Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... . Jahn, Wilhelm Sebastian 1775

Ordnung Der Wein-Herren und Umgelteren in beyden Staedten Basel, Wie selbige Montags den 11. Aprill des Jahres 1774. Von E. Ehrs. Klein und Grossen Rath dieser Stadt, neuerdingen uebersehen und verbessert, auch mehrers erlaeuteret worden. 1774

Erleichterte und Fertige Wein-Rechnung / Bestehend aus 56. Arithmetrische Tabellen, Durch welche die Weine Accis von Rhein- und Mosel, wie auch von Spanische, Franzoesische, und fremde Wein von einem Viertel, bis zu ein, und mehreren Fudern, an statt langen und muehsamen Rechnens, durch blosses Aufschlagen augenblicklich zu finden, Sambt eine Kurze Erleuchterung Wie man sich bey diese unterschiedliche Zahlungen zu verhalten hat. 1772

Gnaedigste [Gnädigste] Veordnung /den Accis von fremden Weinen betr. Zweyb[rücken] den 31ten Dec. 1771. Regierung. 1771

General-Mandat wegen des Wein-Auffschlags fuer das Jahr 1769. 1769

Verordnung / betreffend die Verohmgeldung des Weins nach der Zapfmaas. Zweybruecken [Zweybrücken] den 25ten Junii 1761. Regierung. 1761

General-Mandat Wegen des Wein-Auffschlags de Anno MDCCLX. Maximilian III. Joseph, Kurfürst von Bayern 1760

Stadt Trierische Wein Accis Bedingnissen. Wir Statthalter, Burgermeister, Scheffen und Rath der Stadt Trier, fügen hiermit jedermänniglich kund und zu wissen, demnach Ihro Churfürstliche Gnaden ... im Jahr 1661 ... nicht allein gnädigst erlaubet, und gut befunden, daß von verzapfenden Weinen ein dienendes Ungeld dem Höchst-Biethenden Admodiations-Weiß außzulaßen ... Verkündet Trier den 18ten May 1757. Ex Mandato Amplissimi Senatus Trevirensis C. Enckrich Stadtschreiber. J. F. Helling Consul Regens. Enckrich, C.; Helling, J. F. 1757

Erneuerte Wein- und Umgelt-Ordnung dieser des Heil. Römischen Reichs Stadt Lindau Anno 1751. 1751

General-Mandat Wegen des Wein-Auffschlags de Anno 1749. Maximilian III. Joseph, Kurfürst von Bayern 1749

Wein-Einlags- Und Verumgeldungs-Instruction Deß Hochloebl. Ertz-Bisch- und Fuerstenthums Saltzburg. Auß deß Hochwuerdigsten Fuersten und Herrn, Herrn Leopoldi, Ertz-Bischoffen zu Saltzburg / ... Gnaedigistem Special-Befelchs Zu jedermanns Nachricht in Druck gegeben Anno 1742. 1742

Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1740

Der Stadt Lindau Erneuerte Wein- und Umgelt-Ordnung. 1737

E. E. Rahts Der Stadt Hamburg Revidirte Wein-Accise-Ordnung / Vom 4. Febr. Anno 1706. 1706

Chur-Pfaltz Erneuerte Accis-Ordnung. Publicirt im Jahr 1701. 1701

Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen. 1701

Umbgelts-Ordnung. Welcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapfen in diesem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1701

Chur-Pfaltz Erneuerte Vmbgelts-Ordnung [Umgeltsordnung]. Wie es hinfuehro mit Einleg- und Auffschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung des Weins / Biers / Brandtenweins und andern Getraencks, so bey den Wuerthschaften und sonsten außgeschencket wird / zu halten. Publicirt im Jahr 1701. 1701

Ordnung wie der extraordinari Accis oder Uffschlag von Wein, Brandenwein, Essig ... zu erheben. 1690

Abermahls ernewerte vnd verbesserte Instrvction vnd Ordnung / Allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / Wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vud bewilliget worden ist. Erstlichen gedruckt zu Muenchen im 1612. Anjetzo aber nachgedruckt / ... . [Verfasser: Maximilian I. Kurfürst in Bayern]. Maximilian I., Kurfürst in Bayern 1686

Deß Hertzogthumbs Steyer Anschlag / So wol auff die Wein / Getraid / vnd anderer Herren-Gildt / wie die in der alten Einlag begriffen seynd. 1683

Revidirte Wuerth- [Würth-] und Wein-Ungelds-Ordnung der Stadt Straßburg. 1679

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

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