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Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Ordnung vnd Instruction. Welcher Gestalten fuerohin / mit Einziehung vnnd Verrechnung der habenden Wein-Gefaell / bey denen Fuerstl. Brandenburgischen Onoltzbachischen Aemptern solle gehalten werden. 1666

Ordnung und Instruction, Welcher Gestalten es fuerohin / mit Einziehung und Verrechnung der habenden Wein-Gefaell bey denen Fuerstl. Brandenburg-Onolzbachischen Aemtern solle gehalten werden. [Datum Onolzbach / den 4. Sept. Anno 1665]. [Verfasser: Albrecht II., Markgraf von Brandenburg-Ansbach]. Albrecht II., Markgraf von Brandenburg-Ansbach 1665

Revidirte Wein-Accise-Ordnung. De Anno 1663. 1663

VmbgeltsOrdnung [Umgeltsordnung] / WElcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung vnd Verumbgeltung der Wein / so bey denn Wirthschafften / vnd auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden solle. Von newem uebersehen / vnd an nothwendigen Orten etwas mehr erleuttert. 1649

Wyn Vmbgelts Ordnung Der Statt Zürich: Erneüweret / Vnd zu mengklichs nachrichtung in truck verfertiget. 1643

Lyste vnd Ordnung / Warnach die / Vermoeg LandtagsAbschieds im Fuerstenthumb Berg jetzo verglichene Accins von durch: vnd außgehenden Wahren / Jmgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd allerhand Wahren / so inner Landts verzapfft / oder durch Vorkeuffere verkaufft werden / seydhero den ersten Iunij deß 1633. Jahrs einzunehmen vnd zuerheben. 1633

Mandat Erhzg. Leopolds Betr. neuer Weinsteuer. 1627

Lyste vnd Ordnung / Warnach die Vermueg Landtags Abschieds in beyden Fuerstenthumben Guelich vnd Berg vergliechene Accynß / von durch vnd außgehenden / auch von allen auß einem Fuerstenthumb ins ander gehenden Wahren / Imgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd dergleichen / so inner Landts verzapfft / oder auff Vorkauff eingegolden werden / seydhero den ersten May dieses 1624. Jahr einnehmen vnd zu erheben. 1624

WeinRechnung. Eine sehr schöne Wein- und Zinß Rechnung, neben der Acciß, Schenckerlohn und Backordnung ... . Kauffunger, Nicolaus 1617

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Meth / Weissen vnd braunen Bier-Auffschlags wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Land-Tag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

Ordnung welcher gestalt es mit der in den Fuerstenthumben Guelich vnd Berg bewilligter vnd auff Wein vnd Bier / so zum feilen kauff verzapfft wirt / gesetzter sechsjaeriger Accyß zu halten / vnd wie dieselbe auffzuheben. 1611

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1605. auff damals zue Muenchen gehaltnem Landtag im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn auff Sechs nacheinander volgende Jahr continuirt, erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1605

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Ordnung wie es mit einbringung des Vngelts vnd der Toplten Zapfmaß / auch der Weingart arbait / in dem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Ennß / zu menigklichs nachrichtung soll gehalten werden. Sampt etlichen Täfelein / wieuil ein Leut geb seinem Herrn von Achtl / Viertl / halb vnd gantzen / biß auff 100. oder 1000. Emer Wein / so die Achterin von 4. biß auff 20. dl. außgeleütgebt wirdt / zuuerraitten schuldig ist. 1597

EEnewerte vnnd verbesserte Jnstruction vnd Ordnung deß Wein vnd Bier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXXXiiij. im Fuerstenthumb Obern vnnd Nidern Bayrn / auff zwoelff nacheinander volgende Jar Continuirt / erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1594

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnd auff die Gassen / beim Zapffen / in diesem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnd an notwendigen orten ettwas mehr erlaeutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

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