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Fleissiges Herren-Auge / Oder Wohl-Ab- und Angefuehrter Haus-Halter / Das ist: Gruendlich- und kurtz zusammen gefasster Unterricht / von Bestell- und Fuehrung eines nuetz- und eintraeglichen Land-Lebens und Wirthschafft / Worinnen Gar außfuehrlich / und auß vielfaeltig- gruendlicher Erfahrung / Anweisung geschihet / wie nicht allein der Feld- und Acker-Bau / Teiche und Fischereyen / Brauerey / Brandtwein-Brennen / Kuechen- und Obst-Gaerten / Weinberge / ... ordentlich und nuetzlich anzulegen und zu fuehren / sondern auch / wie die vorfallende mancherley Fehler / Hindernuessen / Abgang und Schaeden zu verhueten / oder zu verbessern. Anfaenglich in Lateinischer Sprache beschrieben Von R. P. Christophoro Fischern. Hernach aber ins Teutsche uebersetzet von Agatho-Carione [d.i. Tobias Nislen]. Nunmehro aber zum Andernmahl gedruckt an unterschiedenen Orthen verbessert und mit dem Dritten Theil vermehret. Fischer, Christoph; Nislen, Tobias 1696

Bier-, Wein- und Schnapshandel. 2 Verordnungen: I. Revers für Großhändler im Churfürstlich Braunschw. Regierungsbezirk, mit 10 Paragraphen über Einfuhr und Ausschank englischer Biere und Schnäpse. Hannover 1786. II. Verordnung Herzog Eberhard Ludwigs zu Württemberg den Handel gefälschten 'Neccar-Weins' betrefffend 1696

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Erscheinungsjahr 1696


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