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Das deutsche Branntweinmonopol unter EWG-Vertrag und Grundgesetz. Horn, Hans-Joachim 1987

Die Rolle des Branntweins in den Hessischen Landesordnungen. Jütte, Fritz 1974

Gesetz über Wein, Dessertwein, Schaumweine, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) vom 16. Juli 1969. 1969

Branntweinwirtschaft und Branntweinsteuer-Gesetzgebung in Deutschland, insbesondere das heutige Branntweinmonopol. Petzold, Wilhelm 1928

Die Branntweinmonopolgesetzgebung und die Monopolverwaltung. Heim, Heinrich 1927

Der Einfluß der deutschen Branntweinsteuergesetzgebung auf die Entwicklung des Brennereigewerbes. Ehle, Walter 1926

Das Branntweinmonopolgesetz vom 8.4.1922 und seine wirtschaftliche Bedeutung. Höck, Fritz 1925

Die Entwicklung zum deutschen Branntweinmonopol von 1886 bis 1918. Falkenberg, Fritz 1924

Die Entwicklung der Branntweinsteuergesetzgebung zum Monopol und dessen Bedeutung. Schoene, Elmar 1924

Ärztliche Gutachten und Polizeivorschriften über den Branntwein im Mittelalter. Rau, Erich Johannes 1914

Das Branntweinmonopol als Besteuerungsform. Getz, Paul 1897

Vorschriften über die Zollbehandlung fremdländischer Weine, Weinbeeren und Branntweine. ... Zusammengestellt und mit zahlreichen Erläuterungen versehen. Hofbauer, Ernst 1895

Ueber eine Ursache des Branntweingenusses, als Anmerkung zu Liebig's Thierchemie, S. 216 und 217, nebst Mitteln zur Hebung derselben, und gerichtlich-medicinische Beurtheilung der in der Trunkenheit verübten gesetzwidrigen Handlungen. Boecker, Friedrich Wilhelm 1845

Die fremden und inländischen Weine in den deutschen Zollvereinsstaaten. Abhandlung über Schutzzoll und freien Handel in Bezug auf die aus- und inländische Champagner-Fabrikation und Hülfe für die deutschen Weinzüchter, betreffend die Nothwendigkeit einer Abänderung der Wein- und Branntweinsteuer zu Gunsten der National-Industrie und der inländischen Weinbauer. Nebst wichtigen Nachweisungen über Weinverbesserung, Absatzmittel, Wein- und Branntwein-Konsumtion, Ein- und Ausgang, inländische und fremde Wein-Zolltarife etc., sowie einer allgemeinen Statistik des Flächeninhalts und des Weinertrages in den Weinländern der Zollvereinsstaaten und in Frankreich. Robin, J. 1845

Praktische Anleitung zur Kenntniß und Beurtheilung der Gesetze ueber Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Koeniglich-Preußischen Staaten; als Handbuch zur Erleichterung des Gewerbebetriebes fuer Inhaber von Branntweinbrennereien und Bierbrauereien bearbeitet und hrsg. Förster, Heinrich 1828

Rechtsbegründete Abhandlung von Branntwein-Brennen und jährlicher Bezahlung des Kessel-Geldes, so wohl überhaupt, als besonders in der Stadt Rostock, bey Gelegenheit des daselbst hierüber entstandenen Processes. [Verfasser: Jakob Heinrich Baleke.] Baleke, Jakob Heinrich 1753

Singvlaria qvaedam de eo qvod ivstvm est circa vinvm advstum, Von Brantewein Brennen und Brantwein Schencken ... [Praeses:] Christ. Lvdovicvs Scheidivs. [Respondens:] Ernestvs Antonivs Helmkampff. Scheidt, Christian Ludwig; Helmkampff, Ernst Anton 1739

Abermahls ernewerte vnd verbesserte Instrvction vnd Ordnung / Allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / Wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vud bewilliget worden ist. Erstlichen gedruckt zu Muenchen im 1612. Anjetzo aber nachgedruckt / ... . [Verfasser: Maximilian I. Kurfürst in Bayern]. Maximilian I., Kurfürst in Bayern 1686

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Meth / Weissen vnd braunen Bier-Auffschlags wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Land-Tag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1605. auff damals zue Muenchen gehaltnem Landtag im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn auff Sechs nacheinander volgende Jahr continuirt, erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1605

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