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Praktische Anleitung zur Kenntniß der Gesetzgebung über Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Königlich Preußischen Staaten, als Handbuch für Gewerbtreibende und Beamte aus amtlichen Quellen bearbeitet. Förster, Heinrich 1830

Wein-Umgelds-Ordnung fuer das Fuerstenthum Hohenzollern-Hechingen. 1829

Praktische Anleitung zur Kenntniß und Beurtheilung der Gesetze ueber Besteuerung des Branntweins und des Braumalzes in den Koeniglich-Preußischen Staaten; als Handbuch zur Erleichterung des Gewerbebetriebes fuer Inhaber von Branntweinbrennereien und Bierbrauereien bearbeitet und hrsg. Förster, Heinrich 1828

Ansichten über die Ablösung der Zehente überhaupt, des Weinzehntes insbesondere. Ungemach, Peter 1825

Gesetz wegen Veraenderung [Veränderung] der Weinsteuer. Gegeben Berlin, den 25sten September 1820. [Verfasser:] Friedrich Wilhelm [III.], König von Preußen. Friedrich Wilhelm III., Preußen, König 1820

Bemerkungen ueber den Gesetzes-Entwurf wegen Einfuehrung des Wein-Auffschlags.[Verfasser: Wilhelm Joseph] Behr. Behr, Wilhelm Joseph 1819

Tabellen für die Weinpreise, das Ohmgeld, und die Accise, nach Freyburger alter Eich oder Sinn. Haaberer, ... 1813

Etwas über den Handel mit Ungarwein in Breslau. 1805

Gedanken über die im Februar 1804 für Hamburg vorgeschlagene Wein-Consumtions-Abgabe. 1804

Kurzgefaßtes Wein-Rechen-Buechlein, auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Eych, Muenz, und Kreuzerwaehrung, von 5. Kreuzer bis auf 100. Gulden, den Eymer zu 16. Jmi, und das Jmi zu 10 Maas, den Gulden zu 60 Kreuzer und den Kreuzer zu 6. Heller gerechnet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zulezt der auslaenische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg nuezlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1797

Ueber die Errichtung einer Capitalien- Guelten-Wein- und Vieh-Steuer. Hochstetter, Johann Heinrich; Bardili, Philipp Wilhelm 1797

Ohmgelds-Ordnung Wornach sich die Wirth und Ohmgeldere In dem Hochstift Speyer künftig zu achten haben. Von dem Jahr 1775. 1775

Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... . Jahn, Wilhelm Sebastian 1775

Ordnung Der Wein-Herren und Umgelteren in beyden Staedten Basel, Wie selbige Montags den 11. Aprill des Jahres 1774. Von E. Ehrs. Klein und Grossen Rath dieser Stadt, neuerdingen uebersehen und verbessert, auch mehrers erlaeuteret worden. 1774

Erleichterte und Fertige Wein-Rechnung / Bestehend aus 56. Arithmetrische Tabellen, Durch welche die Weine Accis von Rhein- und Mosel, wie auch von Spanische, Franzoesische, und fremde Wein von einem Viertel, bis zu ein, und mehreren Fudern, an statt langen und muehsamen Rechnens, durch blosses Aufschlagen augenblicklich zu finden, Sambt eine Kurze Erleuchterung Wie man sich bey diese unterschiedliche Zahlungen zu verhalten hat. 1772

Gnaedigste [Gnädigste] Veordnung /den Accis von fremden Weinen betr. Zweyb[rücken] den 31ten Dec. 1771. Regierung. 1771

General-Mandat wegen des Wein-Auffschlags fuer das Jahr 1769. 1769

Verordnung / betreffend die Verohmgeldung des Weins nach der Zapfmaas. Zweybruecken [Zweybrücken] den 25ten Junii 1761. Regierung. 1761

General-Mandat Wegen des Wein-Auffschlags de Anno MDCCLX. Maximilian III. Joseph, Kurfürst von Bayern 1760

Stadt Trierische Wein Accis Bedingnissen. Wir Statthalter, Burgermeister, Scheffen und Rath der Stadt Trier, fügen hiermit jedermänniglich kund und zu wissen, demnach Ihro Churfürstliche Gnaden ... im Jahr 1661 ... nicht allein gnädigst erlaubet, und gut befunden, daß von verzapfenden Weinen ein dienendes Ungeld dem Höchst-Biethenden Admodiations-Weiß außzulaßen ... Verkündet Trier den 18ten May 1757. Ex Mandato Amplissimi Senatus Trevirensis C. Enckrich Stadtschreiber. J. F. Helling Consul Regens. Enckrich, C.; Helling, J. F. 1757

Erneuerte Wein- und Umgelt-Ordnung dieser des Heil. Römischen Reichs Stadt Lindau Anno 1751. 1751

General-Mandat Wegen des Wein-Auffschlags de Anno 1749. Maximilian III. Joseph, Kurfürst von Bayern 1749

Wein-Einlags- Und Verumgeldungs-Instruction Deß Hochloebl. Ertz-Bisch- und Fuerstenthums Saltzburg. Auß deß Hochwuerdigsten Fuersten und Herrn, Herrn Leopoldi, Ertz-Bischoffen zu Saltzburg / ... Gnaedigistem Special-Befelchs Zu jedermanns Nachricht in Druck gegeben Anno 1742. 1742

Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1740

Der Stadt Lindau Erneuerte Wein- und Umgelt-Ordnung. 1737

E. E. Rahts Der Stadt Hamburg Revidirte Wein-Accise-Ordnung / Vom 4. Febr. Anno 1706. 1706

Chur-Pfaltz Erneuerte Accis-Ordnung. Publicirt im Jahr 1701. 1701

Ordnung u. Instruktion welcher Maßen sich hinfüro alle ... Amtleuth im Herzogt. Würtemberg mit ... Einsammlung der Zehenden u. allerhand Früchten u. des Weinzehenden walten sollen. 1701

Umbgelts-Ordnung. Welcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapfen in diesem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1701

Chur-Pfaltz Erneuerte Vmbgelts-Ordnung [Umgeltsordnung]. Wie es hinfuehro mit Einleg- und Auffschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung des Weins / Biers / Brandtenweins und andern Getraencks, so bey den Wuerthschaften und sonsten außgeschencket wird / zu halten. Publicirt im Jahr 1701. 1701

Ordnung wie der extraordinari Accis oder Uffschlag von Wein, Brandenwein, Essig ... zu erheben. 1690

Abermahls ernewerte vnd verbesserte Instrvction vnd Ordnung / Allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / Wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vud bewilliget worden ist. Erstlichen gedruckt zu Muenchen im 1612. Anjetzo aber nachgedruckt / ... . [Verfasser: Maximilian I. Kurfürst in Bayern]. Maximilian I., Kurfürst in Bayern 1686

Deß Hertzogthumbs Steyer Anschlag / So wol auff die Wein / Getraid / vnd anderer Herren-Gildt / wie die in der alten Einlag begriffen seynd. 1683

Revidirte Wuerth- [Würth-] und Wein-Ungelds-Ordnung der Stadt Straßburg. 1679

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften/ und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken/ außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Umbgelts-Ordnung. WElcher Massen es hinfuero mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumbgeltung / der Wein / so bey den Wuerthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg und desselben zugethanen Klosterflecken / außgeschenckt gehalten werden solle. Von newem uebersehen / und an nothwendigen Orthen etwas mehr erlaeutert. 1668

Ordnung vnd Instruction. Welcher Gestalten fuerohin / mit Einziehung vnnd Verrechnung der habenden Wein-Gefaell / bey denen Fuerstl. Brandenburgischen Onoltzbachischen Aemptern solle gehalten werden. 1666

Ordnung und Instruction, Welcher Gestalten es fuerohin / mit Einziehung und Verrechnung der habenden Wein-Gefaell bey denen Fuerstl. Brandenburg-Onolzbachischen Aemtern solle gehalten werden. [Datum Onolzbach / den 4. Sept. Anno 1665]. [Verfasser: Albrecht II., Markgraf von Brandenburg-Ansbach]. Albrecht II., Markgraf von Brandenburg-Ansbach 1665

Revidirte Wein-Accise-Ordnung. De Anno 1663. 1663

VmbgeltsOrdnung [Umgeltsordnung] / WElcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung vnd Verumbgeltung der Wein / so bey denn Wirthschafften / vnd auff die Gassen beym Zapffen in disem Hertzogthumb Wuertemberg vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden solle. Von newem uebersehen / vnd an nothwendigen Orten etwas mehr erleuttert. 1649

Wyn Vmbgelts Ordnung Der Statt Zürich: Erneüweret / Vnd zu mengklichs nachrichtung in truck verfertiget. 1643

Lyste vnd Ordnung / Warnach die / Vermoeg LandtagsAbschieds im Fuerstenthumb Berg jetzo verglichene Accins von durch: vnd außgehenden Wahren / Jmgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd allerhand Wahren / so inner Landts verzapfft / oder durch Vorkeuffere verkaufft werden / seydhero den ersten Iunij deß 1633. Jahrs einzunehmen vnd zuerheben. 1633

Mandat Erhzg. Leopolds Betr. neuer Weinsteuer. 1627

Lyste vnd Ordnung / Warnach die Vermueg Landtags Abschieds in beyden Fuerstenthumben Guelich vnd Berg vergliechene Accynß / von durch vnd außgehenden / auch von allen auß einem Fuerstenthumb ins ander gehenden Wahren / Imgleichen von Wein / Bier / Fruechten vnd dergleichen / so inner Landts verzapfft / oder auff Vorkauff eingegolden werden / seydhero den ersten May dieses 1624. Jahr einnehmen vnd zu erheben. 1624

WeinRechnung. Eine sehr schöne Wein- und Zinß Rechnung, neben der Acciß, Schenckerlohn und Backordnung ... . Kauffunger, Nicolaus 1617

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnnd verbesserte Instruction vnnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Landtag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander volgende Jahr continuiert, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd Innlaendischer Wein / Brandtwein / Meth / Weissen vnd braunen Bier-Auffschlags wie derselb Anno 1612. bey gehaltnem Land-Tag zu Muenchen in den Fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn auff Neun nacheinander folgende Jahr continuirt, erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1612

Ordnung welcher gestalt es mit der in den Fuerstenthumben Guelich vnd Berg bewilligter vnd auff Wein vnd Bier / so zum feilen kauff verzapfft wirt / gesetzter sechsjaeriger Accyß zu halten / vnd wie dieselbe auffzuheben. 1611

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

ABermals ernewerte vnd verbesserte Instruction vnd Ordnung allerley Auß- vnd In[n]laendischer Wein / Brandtwein / Moeth / Weissen vnd braunen Bier Auffschlags / wie derselb Anno 1605. auff damals zue Muenchen gehaltnem Landtag im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn auff Sechs nacheinander volgende Jahr continuirt, erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1605

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Verneuerte Ordnung am Weinmarckt. Decretum ... Anno 1596. 1597

Ordnung wie es mit einbringung des Vngelts vnd der Toplten Zapfmaß / auch der Weingart arbait / in dem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Ennß / zu menigklichs nachrichtung soll gehalten werden. Sampt etlichen Täfelein / wieuil ein Leut geb seinem Herrn von Achtl / Viertl / halb vnd gantzen / biß auff 100. oder 1000. Emer Wein / so die Achterin von 4. biß auff 20. dl. außgeleütgebt wirdt / zuuerraitten schuldig ist. 1597

EEnewerte vnnd verbesserte Jnstruction vnd Ordnung deß Wein vnd Bier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXXXiiij. im Fuerstenthumb Obern vnnd Nidern Bayrn / auff zwoelff nacheinander volgende Jar Continuirt / erhoehert vnd bewilliget worden ist. 1594

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuerthschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] / Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnd auff die Gassen / beim Zapffen / in diesem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Klosterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnd an notwendigen orten ettwas mehr erlaeutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

Vmbgeltsordnung [Umgeltsordnung] /Welcher massen es hinfuero mit Einlegung vnnd Beschreibung / auch Abrechnung / vnnd Verumbgeltung der Wein / so bey den Wuertschafften / vnnd auff die Gassen / beim Zapffen / in disem Fuerstenthumb Wuertemberg / vnd desselben zugethonen Closterflecken / außgeschenckt / gehalten werden soll / [et]c. Von newem vbersehen / vnnd an notwendigen orten ettwas mehr erleutert. [Verfasser: Ludwig, Herzog von Württemberg.] Ludwig, Herzog von Württemberg, ... 1592

EEneuwerte vnnd verbesserte Jnstruction vnnd Ordnung / des Wein vnd Bier Auffschlags / wie derselb Anno M.D.Lxxxviij. im Fuerstenthumb Obern vnd Nidern Bayrn / auff Sechs nacheinander volgende Jar continuirt / erstreckt vnd bewilliget worden ist. 1588

Instruction vnnd Ordnung deß Neuen Wein vnd Pier auffschlags / wie derselb Anno M.D.LXXVII im Fürstenthomb Obern vnnd Nidern Bayrn / fürgenomen vnd bewilligt ist / auch hinfüron / auff zehen Jar die nechsten eingebracht werden soll. 1577

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Ordnung WElcher masssen es hinfüro mit abrechnung der Vmbgelten / auch mit einlegung vnnd beschreibung der Wein im Fürstenthumb Wuertemberg vnnd desselben zugethonen Closterflecken vnd Wirtschafften gehalten werden solle. Christoph, Herzog Württemberg, ... 1565

Vom Herrenzehntel zur Kalbspflicht. Abgaben im Weinetikett. Prüfer, Joachim 1502

Revidirte Wein-Accise-Ordnung. De Anno 1685.

Gesetz betr. die Weinsteuer vom 20. März 1873 mit Dienstvorschriften, Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen, den Bestimmungen über das Strafverfahren, dem Gesetz und der Bekanntmachung betr. den Verkehr mit steuerpflichtigen Gegenständen zwischen Elsaß-Lothringen und den anderen Staaten des deutschen Zollgebietes. Baumert, Erwin

Nürnbergische Umbgeld Rechnung, über die gemeine alß Rheinisch-Neccar, Tauber, Francken und andrer dergleichen Wein ... .

Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, König in Pohlen ... Fügen hiermit ... zu wissen ... wasmaaßen ... über die, vermöge Generalis vom 27. Novembris 1728. ausgeschriebene Wein-Steuer, noch eine besondere Anlage auf ausländischen Wein ... bewilliget hat ... August III., Polen, König [1696-1763]

Geschichte der Aachener Weinakzise. Schirmeyer, Helene

Weinbau & Steuern. Urban, Christian

Umgelds- Weinschaetzer- und Wirthens-Ordnung fuer alle Hochfuerstlich-Fuerstenbergische Land- Graf- und Herrschaften.

Umgelts-Ordnung / Welchermassen es hinfuehro mit Einlegung und Beschreibung / auch Abrechnung und Verumgeltung der Wein / so bey den Wirthschafften / und auff die Gassen beym Zapffen in diesem Hertzogthum Wuertemberg / und desselben zugethanen Closterflecken / ausgeschenckt / gehalten werden solle. Von neuem uebersehen / und an nothwendigen Orten etwas mehr erlaeutert.

Anträge, die Verbesserung der Lage der Winzer betreffend. Hohe Nationalversammlung! Unter der französischen Regierung befanden sich die Winzer der preußischen Rheinprovinz in einer guten Lage.

Erläuternde und kritische Betrachtungen zu dem Entwurfe des Weinsteuer-Gesetzes. [Nebst Beilage:] Die Weinsteuervorlage. Goldschmidt, Eduard

Schaumweinsteuer-Gesetz sowie Gesetz betr. Besteuerung von Mineralwässern und künstlich bereiteten Getränken nebst Ausführungsbestimmungen sowie amtlichen Entwürfen, Begründung etc.

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