179 Treffer — zeige 101 bis 179:

Weinberechnungs-Tabelle. 1867

Beiträge zur Weingeschichte : [Maße, Erträge, Preise] Mone, Franz Joseph 1862

Preis-Notirungen für Ungar-Weine von Hoffmann, Heffter & Comp., Ungarwein-Grossohandlung, Producten- und Commissions-Geschäft. 1860

Weinpreise in den Thälern [Mittelrhein]. 1859

Württembergische Getreide- und Weinpreise von 1456-1628. Ein Beitrag zur Geschichte der Geldentwerthung nach der Entdeckung von Amerika. Helferich, ... 1858

Anträge, die Verbesserung der Lage der Winzer betreffend. Hohe Nationalversammlung! Unter der französischen Regierung befanden sich die Winzer der preußischen Rheinprovinz in einer guten Lage. 1848

Neue und zweckmäßige Weinrechnungs-Tabellen von 5 Kreuzer bis auf 100 Gulden nach Eimer, Imi und Maas berechnet; nebst Angabe der Flüssigkeitsmaase der benachbarten Länder und zugleich Reduktion derselben auf württembergische Maas. Bearbeitet für Weinhändler, Gastwirthe, Weinbergbesitzer, überhaupt für alle Wein-Käufer und Verkäufer. 1845

Der sogenannte Faulenzer oder leichte und sehr richtige Berechnungen im Kauf und Verkauf so wie Wein-, Frucht- und Procentrechnungen. Für solche, die gar nicht rechnen koennen, als wie fuer Handels- und Geschaeftsleute jeder Art. 1844

Wein. Jöcher, Albert F. 1843

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis- und Ohmgeldsabgaben, die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirecten Besteuerung bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1843

Wein Preiß Berechnung Des in der K. B. Pfalz bestehenden Maßes 1 Fuder = 1 000 Liter. Entworfen und hrsg. von Hochkirch. Hochkirch, ... 1843

Vollständige Berechnung des Weinwerths und der badischen Weinaccis & Ohmgeldsabgaben die Ohm zu 3 fl. bis 40 fl. incl. berechnet, so wie der Abgaben von Obstwein und feinen Weinen, welche der indirekten Besteuerung Bouteillenweise unterliegen, nach den dermal geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gisselbrecht, A. 1840

Weinpreise in frühern Zeiten. 1837

Weinpreise in den vier Thälern Bacharach, Steeg, Diebach und Mannebach, vom Ende des 15. bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. (Aus alten Ratsbüchern gezogen.) 1835

Mundelsheimer Weinrechnung vom Jahr 1600 bis 1834. Qualität und Preis der Weine. 1834

Tabellarische Reduction über die Weinpreise nach neu badischem Maaße. Köhler, ... 1832

Wein-Rechnung, nach Zürcher Maß und Geld. 1831

Versuch zur genauen Bestimmung des inneren und wahren Gehaltes der Pflanzenfrüchte, insbesondere des Weines und des Getreides. Nebst angehängter Resolvirung über den Preis einer Maaße Weines und Verhältniß des Fuderpreises. Hrsg. von Georg Pickel. [Verfasser:] Ludwig Anton Mayer. Mayer, Ludwig Anton; Pickel, Georg 1825

Der sogenannte Faullenzer, oder leichte und sehr richtige Berechnungen im Kauf und Verkauf, so wie Wein-Frucht- und Prozent-Rechnungen. 1816

Beiträge zur Geschichte des Weinbaues und der Weinpreise in Franken im 15. Jahrhundert. [Verfasser: Heinrich Christoph Büttner.] Büttner, Heinrich Christoph 1813

Tabellen für die Weinpreise, das Ohmgeld, und die Accise, nach Freyburger alter Eich oder Sinn. Haaberer, ... 1813

Berechnung des Weinpreises nach Ohm, Viertel und Maaß, dann einer Interessen-Rechnung von 4 bis 6 Procent von einem Capital von 1 bis 10 000 Gulden auf das ganze, halbe und Vierteljahr, Monat, Wochen und Tage berechnet. 1810

Gemeinnützige Hülfs-Tafeln bei dem Ein- und Verkauf des Weins und Getraides nach Sächsischem Gelde und Dresdner Maaß berechnet. Hornn, Friedrich August 1809

Berechnung des Weinpreises nach Ohm, Viertel und Maas, eine Interessen-Rechn. Ein Stück, Maas oder Ellen-Berechn. ... 1809

Tabellen f. jeden Weinhändler u. Inhabers eines Weinlagers, welcher ohne weitere Berechnung augenblicklich wissen will, zu welchen Preisen nähmlich selbiger die angeschafften Weine nach d. verschiedenen Jahrgängen zu verkaufen hat, wenn bei ordentlicher u. guter Behandlung der Weine derselbe sein angelegtes Kapital zu 5, 10, 15, 20 u. mehreren p.C. genießen will. Neumann, J. 1808

Berechnungen der Weinpreise und Vergleichung der Weinaichen für die Rheinlande. 1808

Wein-Preise vom Jahre 1466 mit 1597 zu Kitzingen, aus einem alten Kloster-Protokoll. 1807

Berechnungen der Weinpreise, nebst Vergleichungen der Weineichen. In Tabellen. Fuer in- und auslaendische Weinhaendler; vorzueglich für Heidelberg, Mannheim, das Brurein, das linke Rheinufer und andere neufraenkische Gegenden, Frankfurt in der Bergstrase und alle die Orte, wo das Fuder 480 Maas enthaelt. 1805

Rheinthalisches Weinbüchlein oder tabellarische Ausrechnung und chronologisches Verzeichniß des Weinpreises oder des sogenannten Weinlaufs, nebst einem Anhange der Weinpreise von Weinfelden und Konstanz. [Verfasser: Georg Leonhard Hartmann.] Hartmann, Georg Leonhard 1803

Der sogenannte Faulenzer, oder leichte und sehr richtige Berechnungen im Kauf und Verkauf, so wie Wein-, Frucht- und Prozentrechnungen. Fuer solche, die gar nicht rechnen koennen, als wie fuer Handels- und Geschäftsleute jeder Art. 1799

Weinwachs, besonders im Saalgrunde, nebst einem Verzeichnisse der Weinpreise, von 1426 bis 1611. Ein Beytrag zur Geschichte der fränkischen Weine. 1798

Kurzgefaßtes Wein-Rechen-Buechlein, auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Eych, Muenz, und Kreuzerwaehrung, von 5. Kreuzer bis auf 100. Gulden, den Eymer zu 16. Jmi, und das Jmi zu 10 Maas, den Gulden zu 60 Kreuzer und den Kreuzer zu 6. Heller gerechnet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zulezt der auslaenische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg nuezlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1797

Das zum gemeinen Gebrauch wohl eingerichtete Weinbüchlein, oder Faulenzer genannt, zur Berechnung: wenn e. Fuder neuer Wein von 15 bis 100 Gulden verkauft wird. 1795

Sammlung der WeinRechnungen aus den verschiedenen WeinGegenden Schwabens, nemlich aus Stuttgart, Kanstatt, Eßlingen und Beßigheim, auch aus Konstanz und Hochberg. 1789

Berechnung des Weinpreises nach Ohm, Viertel und Maas der in Churpfalz gebräuchlichen verschiedenen Fuder und Stückfaß in drei Abteilungen. Dann einer Interessen-Rechnung von 4 bis 6 pro Cent von einem Capital von 1-10 000 Gulden auf das ganze, halbe und Vierteljahr, Monat, Wochen und Tage berechnet. 1789

Preise von Weinen, zur Stelle in Frankfurt am Mayn, Maynz, Hochheim, Riedesheim und den Rheingau, in Louisd'or a 5 Rthlr. 1784

Neues Ulmisches Weinrechenbuechlein, nebst einem noethigen Vorbericht. 1783

Wein-Rechnungsbuechlein nach dem Maß der Reichsstadt Lindau und der umliegenden Gegenden eingerichtet, und von der Maß zu 1. kr. bis auf 16. kr. incl. berechnet. 1779

Vortheilhafter Rechenmeister zu Einkaufung oder Verkaufung des Weines und der Frucht am Bodensee. Weißenrieder, Gallus 1779

Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... . Jahn, Wilhelm Sebastian 1775

Neu-verfertigte Rechnungen, zum gemeinnützigen Gebrauche der Weinsticher, Wein- und Fruchthändler, wie auch aller derjenigen, so in der Provinz Elsaß kaufen und verkaufen; In vier Theile abgetheilt: I. Für Strasburg und andere Orte wo der Ohmen Wein zu 24 Maas, II. Für Colmar und wo derselbe zu 32 Maas, III. Für Landau, wo er zu 48 Maas gerechnet wird, IV, Von dem Getraide oder Früchten, und zum Beschluß eine Berechnung der Geldzinse zu 5 und 4 vom 100, nebst einer Resolutionstafel, das französische Geld in Reichsgulden, die Louisd'or zu 11 Gulden gerechnet, zu verwechseln. Ackermann, Johann Jacob 1772

Erleichterte und Fertige Wein-Rechnung / Bestehend aus 56. Arithmetrische Tabellen, Durch welche die Weine Accis von Rhein- und Mosel, wie auch von Spanische, Franzoesische, und fremde Wein von einem Viertel, bis zu ein, und mehreren Fudern, an statt langen und muehsamen Rechnens, durch blosses Aufschlagen augenblicklich zu finden, Sambt eine Kurze Erleuchterung Wie man sich bey diese unterschiedliche Zahlungen zu verhalten hat. 1772

Frucht- und Wein-Maaß Reduction, enthaltend Wie sich saemtliche im Herzogthum Zweybruecken so wohl als in den benachbarten Ortschaften eingefuehrte Maasungen gegen die Zweybruecker Oberamts-Maasung, wann nach der neuern Verordnung allda in Fruechten. Ein Malter glatter und rauher Frucht zu 4. Faß beydes gestrichen. Ein Faß zu 3. Sester. Ein Sester zu 4. Vierling. Und in Wein wie bishero Ein Fuder zu 10. Ohm. Eine Ohm zu 12. Viertel. Ein Viertel zu 4. Maaß. Eine Maaß zu 4. Schoppen. pro Norma angenommen wird, verhalten und stellen de 1766. 1766

Neues Wein-Buechlein, nach hiesig u. umlieg. Landschafften Münz u. Masz. 1764

Wein-Buechlein [Wein-Büchlein] / Worinnen Nicht nur eine richtige Ausrechnung des Weins / sondern auch Ein Historischer Bericht des Weinlaufs von 270. Jahren her / zu finden. Auf die Maß und Rechnung des Lands Appenzell / St. Gallen und Rheinthal gestellet. 1753

Vollstaendiges und gantz Neu-berechnetes Wein-Rechnungs-Buechlein, Auf das Hertzogthum Wuertemberg und Des H. R. Reichs-Stadt Eßlingen Muentz und Eych eingerichtet. Worinn enthalten / 1. Allerley Taflen zum Kauffen und Verkauffen des Weins. 2. Erlegung des umgelds u. Accis. 3. Einnehmung der Gefaellen / samt Keltern-Wein. 4. Auch von Vergleichung der Eychen der benachbarten Oerter gegen der Wuertembergischen. Ferner / 5. Ein deutlicher Unterricht zweyerley Visier-Ruthen / wovon die eine gantz neu / und zum allgemeinen Gebrauch anzuwenden. 6. Wie der Werth zerschiedener Weine / so unter einander gemenget worden / zu berechnen. 7. Alle Wein-Rechnungen von 1462. biß 1748. in Stuttgardt und Eßlingen. 8. Wie im Wuertembergischen der Wein / so ausser Land gefuehrt wird / verzollt werden solle. und 9. Eine Berechnung der jetzt gangbahren Muentz. Kandler, Gottlieb David 1748

Kurtzer Weeg zur Richtigkeit. Das ist: Hand-Rechen-Buechlein, Worinnen gezeiget wird: Wie nach den kurtzen Weeg auf eine bequeme, und sehr leichte Art die dermahlen gangbare Interesse à 5. 6. & 10. pro Cento in Rheinischer Wehrung auf Jahr / Monat / und Taeg zu suchen: mehr wie die Ducaten zu Gulden / und die Gulden zu Ducaten zu machen: ingleichen wie die Besoldungen-Bestand- und Zinnß-Rechnungen kurtz zu finden: dann / wie die Wuerff in Gulden zu resolviren: und die Gulden wieder in Wuerff zu reduciren seyen; Samt denen hierzu gehoerig- auch accurat ausgerechneten Tabellen, Nebst einen kurtzen Unterricht von der Wein- Ellen- und Frucht-Maaß, wie auch Gewicht. Bey allen Cassen / Rendt-Aembtern / Verwaltungen / Inspectionen / [et]c. sehr nutzlich zu gebrauchen. Hoedl, J.G. 1746

Auf die Heilbron[n]- und Weinsperger Eych Gantz Neu-Eingerichtetes Wein-Buechlein, Oder: Geschwinde Außrechnung, wie hoch der Aimer und die Maß zu stehen komme, so man das Fuder Wein, um 1. 2. 10. ja biß auf 100. und mehr Gulden, kauffte oder verkauffte. Allen denenjenigen so mit Wein zu thun haben, Insonderheit aber, denen Herren Wein-Haendlern, Zum Besten hrsg. 1746

Neu mit allem Fleiß verfertigtes Rechen-Büchlein, worinnen erstlich die Wein-Rechnung begriffen ... . 1745

Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen. Jahn, Wilhelm Sebastian 1740

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1731

Etwas vor Ehrliche Francken; oder Nutzliches Handbüchlein, worinnen, Nach der fränckischen Müntz- und Landes- Geld-Art, allen Weinhändlern zu grossen Nutzen angezeiget wird, was der Eymer, das Achtel, oder die Maß koste, wann der Wein dem Fuder - nach eingekauffet wird. Zur mehrern Erläuterung verfertiget / von S. U. N. 1727

Wein- Pension- Weingarts-Reductions-Einnahm- und Außgaab Buechlein. Getheilt in fuenff Theil. I. Theil begreiftt in sich die Wein-Rechnung das Fuder und die Maaß belangend. ... Alles dergestalt verfertigt / daß es allein auff die im Chur-Trierischen Ertz-Stifft gebraeuchliche Maaß und Muentz eingericht. 1727

Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht / ... . III. Einem Weinhaendler, ... . Oder: Ein Wercklein, welches sowohl denen, welche der Rechen-Kunst ohnfahren, als auch denen die deren kuenidig sind, zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung das zweyte mahl verfasset worden von ... . 1718

Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht, ... . III. Ein Weinhändler. ... Oder Ein Wercklein / so männiglichen / so wohl denen / welche der Rechen-Kunst ohnerfahren / als die deren kündig sind / zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung also verfasset von ... . 1710

Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt. 1709

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / samt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theurer und wohlfalen Kaeuffen; in den hochloeblichen Hertzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zugebrauchen. Durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1700

Neues / Und mit allem Fleiß vemehrtes Wein-Rechen-Büchlein / Wie solches auf dem Ulmischen Weinmarckt gebraucht / und den Pfunden nach gerechnet wird. Der Gulden zu 60. Kr. der Kreutzer zu 7. Häller nach schwartzer Müntz / Und Von einem jeden Faß / so einen Aimer / oder mehr haltet / zwey Maaß abgezogen. In Truck geben von einem Liebhaber deß Weinhandels [d.i. Johann Matthaeus Faulhaber]. Faulhaber, Johann Matthaeus 1694

Wein-Kauffs-Berechnung, Auff Würtembergische Land-Eych / Und dessen gewohn-üblich gangbare Müntz-Währung eingerichtet. 1686

Vermehrtes Weinrechen-Buechlein [Weinrechen-Büchlein]. Auff Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet / sambt dero Muentz und Kreutzerwehrung / nach theuer- und wohlfailen Kaeuffen ; in den hochloeblichen Hertzogthumb Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orthen nutz und dienlich zugebrauchen. Verlegt und vermehret durch Johannem Ludovicum Helvetium. Ludovicus, Johannes 1679

Ein gerechtes Weinbüchlein, ausgerechn. nach Ober- u. unter-Bodenseeer, Rheinthaler, Thurgoewer u. aller umbliegender Landschafften Müntz u. Maß gerichtet, samt einer Verwechslung der Pfund Pfennig in Gulden. 1647

Ein kurtzes / aber doch New wohlgegruendtes / Kunst- vnd artiges Chronick-Rechenbuch / auff den Linien vnd Ziefferen / Von vielen nutzlichen Kauffmanß Regulen / ... Neben einem new schoenen wohlgerechnetem Weinbuechlein [Weinbüchlein] / erstlich zu Reichstaler vnd Florein nach Maeyntzer / Franckfurter / Wormbser Wehrung / Muentz / vnnd Eych gestelt / Darinn ein jeder / so Wein kaufft / verkaufft / oder zapftt vnd außschenckt / von einem Kreutzer oder 4. Pfennig biß auff 400. Florein / was das Fuder / halb Fuder / zwo Ohm / die Ohm / halb Ohm / das Virtel / die Maß / halb Maß vnnd die Echtmaß zu stehen komme. Bruell, Andreas 1644

Ein New Wolgerechnetes Weinbuechlein [Weinbüchlein] / Auff Maintzer / Wormbser / vnd Franckfurter Wehrung / Muentz vnd Eych gestellet /darinnen ein jeglicher leichtlich finden mag / so Wein kaufft / oder verkaufft / wie thewer das Fuder / Halbfuder / Zwo- Ein- die Halbe Ahm / das Viertel / Maß / HalbMaß / vnd das Acht-Meß kompt / auch dann vorm Zapffen zuschenken / von einem Kr. an / biß auff 60. Kreutzer / gerechnet worden. Durch Johan[n] Wernern / Burgern / Teutschen Schul- vnd Rechenmeistern in Wuertzburg. Werner, Johann 1629

Eygentliche Beschreibung vieler denckwürdigen Historien, so sich von vielen Jahren her biss auff gegenwertige Zeit, im Herzogthumb Würtemberg begeben und zugetragen, mit beygefügter Verzeichniss, was der Wein vnd das Getreyd von anderthalbhundert Jahren her gegolten ... . 1628

Weinbüchlein / auff der Statt Landau und Speyer / wie auch Wormbs und Franckfort Eych und jetzige Wehrung gerechnet. Lilienzweig, Nikolaus 1628

WeinRechnung. Eine sehr schöne Wein- und Zinß Rechnung, neben der Acciß, Schenckerlohn und Backordnung ... . Kauffunger, Nicolaus 1617

Auff Wormbs Gerechnets Weinbuch, Das Fuder von 10.fl. mit 1/2 Orth bis uff 11.Fl. von dannen mit 1. Orth bis zu 166.Fl. (Das 3. Maß ein Fl. Batzen gestehn.) Vnd inwendig 3.1.1/2 Ohm ; Verner 5.4.3.2.1. Virttel, Letstlich 1. Maß. Alles Neuw Inn so nutzlicher form und gestallt Niehemahl jm Truck gesehen. Mit Römischer Kaiserlicher Mayestat Freyheit. 1614

Ein New WeinRechnung sampt einem angehenckten Vmbgelts Buechlin / alles auff die Wuertemberger Lands Eych gerichtet. Darinnen das Fuder vmb zehen Gulden angefangen / vnd alsdann mit Gulden auffgestigen / biß auff zweyhundert gulden. Alles auff Wuertemberger Muentz / zu Gulden / Schilling / heller / oertlin vn[d] fuenfftheil eins oertlins gerechnet. Mit zu end angehenckter Vnderweisung / wie die pfund Heller in Gulden / die Gulden in Pfund Heller / die Schilling in Batzen / vnd die Creutzer in Schilling sollen verkehret werden. Durch Samuel Seitz / Teutschen Schulmeister zu Nuertingen. Vnnd dann durch Johann Schuetz Teutschen Schulmeister zu Herrenberg / widerumb corrigirt / vnnd mit Fleis vbersehen. Seitz, Samuel; Schuetz, Johann 1608

Ein New WeinRechnung Buechlin / auff Wuerttemberger Landt Eych. Darinnen das Fuder vmb Zehen Gulden angefangen / vnnd alßdann mit Gulden auffgestigen / biß auff Zwey Hundert Gulden. Alles auff Wuerttemberger Mintz / zu Gulden / Schilling / Haeller / Oertlin vnnd halben Oertlin / gerechnet. Mit zu End angehenckter Vnderweißung / wie die Pfundheller in Gulden / Vnnd die Gulden in Pfundheller / sollen verkert werden. Seitz, Samuel 1598

Weinrechnung auff Heilprunner Eich vnd Müntz / mit auffsteigenden halben Orten / vnd absteigenden Aimern vnd Massen / vnd zu End / was man von außgeschencktem Wein / über das Vngelt löse / alles gantz fleissig außgerait. Stötter, Martin 1570

Weinkauffrechnung. Von vj. biß auff lxxx. Gulden / mit auffsteigenden Ortten / vnnd absteigenden Aymern / Jme vnd Massen / auffs fleissigst außgerechnet / meniglichem in diser Statt / vnd dem loblichen Fürstenthumb Würtemberg nutzlich vn[d] dienstlich zugebrauchen / dermassen vorhin im Truck nie außgangen. Durch Martin Stoetter / ... . Stötter, Martin 1562

Rechenbuechlein des Weinkauffs. Darin außdruecklich begriffen von Mentz an biß gehn Coelln / zu beiden seiten des Reins / der Nahe / vnd der Moselen / was die Rode in allen plegen vnd gemerckte[n] zu Coelln auff ein foder Weins gewint oder verluest / Darbey auch wie man Rechnen soll / der fodermaß nach / in allem plegen vn[d] gemerckten wie thuer die ahme / das feirdel / vnd die maß kom. Jtem Kistenrechnung / den Wein zubereiten / vnnd gebresthafften zu uerhelffen / Auch wie man Zockerdranck / Honnig dranck / Lauter dranck / Kreuterwein / Bier / Essig / vnd alle andere gedrenck machen soll / das sie natuerlich vnd allen Menschen vnschedlich zu drincken sein / vnd letzlich wie man Visieren oder roden soll. 1562

Einn vast Nuetzlich Weinkauff buechlin / gestelt auff den gebrauch des Weitberuehmpten Weinmarcks / der loeblichen Reichstatt Vlm / darin ain jeglicher kauffer vnd verkauffer gleich findt was er bezalen / vnnd empfahen soll. Deßgleichen auch auff den Kornkauff. Also auch geordenet vnd verrechnet auff das Wirtenberger Lande vnd Marggraffschaft vnnd vmb dieselbigen gegent. Durch Lienhart Froenspergern / ... . Froensperger, Lienhart 1556

Win Rechnung / In drey Bücher gestelt. Durch Wolffgang Frantzen. Frantz, Wolfgang 1556

Weinkauffpüchlein. Jn disem Buechlein wirdt gefunden der Aymer kauff des Weins oder piers / vnd was an einem yeden aymer vber angeschlage[n] wert einer maß der gewin sey. Jtem wie die Visier ziffer erkent mügen werden. 1555

Weynkauffpüchleyn. Jn disem Buechleyn wirdt gefunden der Aymer kauff des Weyns oder piers / vnd was an eynem yeden Aymer vber angeschlagen wert eyner maß der gewin sey. Jtem wie die Visier zyffer erkent muegen werden. 1528

Aine hübsche Neüwe Weynrechnung / was das Fuder / Aymer / Ymi / vnd Maß / so alle Jar vnd zeyt / sich im kauff betrifft / außgerechnet / nach dem Guld[e]n: Halben / Orth / vnnd Schilling / auch byß auff den Zehenden tayl aynes hellers. / vor nye außgangen / mänigklichem zugebrauchen / vn[d] zu nutz wie Nach / volget. 1525

Weinberechnungs-Tabelle zu 1072 Liter per Fuder ... von 30 bis 1 000 fl. per Fuder.

Wein-Büchlein nach Müntz u. Mass eingerichtet.

Ergebnisse eingrenzen:

Erscheinungsjahr


Schlagwörter

  • Lade Schlagwörter...

Publikationstypen

  • Lade Publikationstypen...

Medientypen

  • Lade Medientypen...